Familiensplitting begünstigt einkommensstarke Familien und ist kein Arbeitsanreiz für Ehefrauen

Pressemitteilung vom 2. August 2006

Die Einführung eines Familiensplittings würde vor allem Familien im obersten Einkommensbereich steuerlich entlasten und wäre kaum ein Anreiz für verheiratete Frauen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 31/2006 auf Grundlage eines von der Fritz Thyssen Stiftung finanziell geförderten Forschungsprojekts. Die Auswirkungen auf das Arbeitsangebot und eine Selbstfinanzierung durch Steuermehreinnahmen wären deshalb nur gering. Ursache dafür ist, dass im Familiensplitting die gemeinsame Besteuerung und damit der relativ hohe Grenzsteuersatz für Zweitverdiener erhalten bleiben.
Insgesamt hängt das Ausmaß der steuerlichen Entlastung stark von der Ausgestaltung eines Familiensplittings ab. Ein Familiensplitting nach französischem Vorbild zum Beispiel brächte für Familien mit einem oder zwei Kindern so gut wie gar keine steuerliche Entlastung. Je nach Reformmodell würden lediglich sehr gut verdienende Ehepaare mit drei oder mehr Kindern monatlich um bis zu 830 Euro entlastet. Keine steuerliche Entlastung ergäbe sich aber – und zwar auch für Familien mit mehreren Kindern – im unteren und mittleren Einkommensbereich. Je nach Modell würde das Arbeitsangebot insgesamt um höchstens etwa 90 000 Personen bzw. - bei Berücksichtigung des Arbeitsstundeneffekts - 180 000 Vollzeitäquivalente steigen. Die zusätzlichen fiskalischen Kosten betragen selbst nach Berücksichtigung dieser Effekte im Fall eines unbeschränkten Vollsplittings jährlich gut 10 Milliarden Euro.
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