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Die Erbschaftsteuer ist die beste „Reichensteuer“: Kommentar

DIW Wochenbericht 49 / 2018, S. 1060

Stefan Bach

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Die Erbschaftswelle rollt. In Deutschland werden jährlich 250 bis 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, mit steigender Tendenz. Denn das Vermögen der deutschen Privathaushalte ist auf mehr als 10000 Milliarden Euro gestiegen. Allerdings ist es sehr ungleich verteilt: Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen knapp zwei Drittel des Volksvermögens, das reichste Prozent ein Drittel. Allein die reichsten 0,1 Prozent verfügen über 17 Prozent des Vermögens – das sind 41000 Haushalte, die durchschnittlich 40 Millionen Euro auf der hohen Kante haben.

Entsprechend sieht die Verteilung der Erbschaften aus: Die Mehrheit bekommt nichts oder nur wenig. Mehr als 50000 Euro können nur 45 Prozent der Bevölkerung erwarten, mehr als 200000 Euro nur acht Prozent. Mit dem goldenen Löffel im Mund kommen 0,1 Prozent zur Welt – sie erben mehr als fünf Millionen Euro, im Durchschnitt satte 17 Millionen.

Trotz jahrzehntelanger Bemühungen der Steuer-, Sozial- und Vermögenspolitik hat sich an der großen Einkommens- und Vermögensungleichheit nichts geändert. Im Gegenteil: Seit etwa zwei Jahrzehnten nimmt sie wieder zu. Nennenswerte Realeinkommenszuwächse gab es nur für Besser- und TopverdienerInnen. Zugleich sank deren Steuerbelastung bei Top-Einkommen, Unternehmens- und Kapitaleinkommen, die Vermögensteuer wurde abgeschafft. GeringverdienerInnen und Mittelschichten mussten sich dagegen mit mageren Einkommenszuwächsen zufriedengeben, die steigende Mehrwertsteuer und Energiesteuern aufzehrten. Dadurch ist die Umverteilungswirkung des Steuersystems zurückgegangen.

Die Erbschaftsteuer ist die letzte „Reichensteuer“, die sich im internationalen Steuersenkungswettlauf gehalten hat. Unter ÖkonomInnen ist sie durchaus beliebt, denn sie stört laufende wirtschaftliche Aktivitäten und den Vermögensaufbau von Unternehmern und BürgerInnen kaum, jedenfalls in frühen Jahren, wenn die Weitergabe des Vermögens kein Thema ist. Für die Begünstigten sind Vermögenstransfers Einkommen, für das sie nichts leisten müssen. Es steuerlich zu belasten, entspricht „meritokratischen“ Vorstellungen der sozialen Marktwirtschaft: Hohe und sehr hohe Einkommen und Vermögen sollten primär auf besonderen Leistungen beruhen. Eine effektive Erbschaftsteuer fördert die Chancengleichheit innerhalb einer Generation.

In der Öffentlichkeit ist die Erbschaftsteuer dagegen deutlich unpopulärer als andere „Reichensteuern“. Vermögenswerte wie das Eigenheim oder Familienunternehmen werden häufig als generationenübergreifender Familienbesitz betrachtet. Deren Belastung im sensiblen Umfeld von Alter und Tod stößt auf große Vorbehalte. Das gilt auch für „NormalbürgerInnen“, bei denen Vermögensübertragungen im engsten Familienkreis durch die hohen persönlichen Freibeträge meist komplett steuerfrei bleiben.

Bisher dümpelt die Erbschaftsteuer mit einem Aufkommen von fünf bis sechs Milliarden Euro im Jahr dahin. Dieses könnte mehr als verdoppelt werden, würden die überzogenen Privilegien für Wohlhabende reduziert. Unternehmensübertragungen im Wert von über zehn Millionen Euro sollten mit mindestens zehn Prozent besteuert werden. Ferner sollten Steuervergünstigungen für Immobilien, Spenden und Stiftungen reduziert werden. Einschränken sollte man auch die Möglichkeit, persönliche Freibeträge durch Schenkungen alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Im Gegenzug könnten die persönlichen Freibeträge erhöht werden – dies würde auch viele Steuerfälle vermeiden, die ohnehin kein nennenswertes Steueraufkommen versprechen.

Die Mehreinnahmen könnten für Programme zur Verbesserung der Integration und Teilhabechancen unterprivilegierter Gruppen eingesetzt werden. Ferner gibt es Vorschläge für ein „Grunderbe“ für jedermann oder einen „Lebenschancenkredit“, die aus einer höheren Erbschaftsteuer finanziert werden könnten: Jede/r bekommt zum Beispiel ein Guthaben von 10000 Euro zum 25. Geburtstag – das würde acht Milliarden Euro im Jahr kosten.

Eine längere Fassung dieses Beitrags wurde im Magazin leibniz 3/2018 veröffentlicht.

Stefan Bach

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

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