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Statement zur Klage gegen die EZB

Blog Marcel Fratzscher vom 15. August 2017

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen die EZB ist ein falscher Kompromiss. Das Bundesverfassungsgericht signalisiert, dass es das Anleihenkaufprogramm der EZB für einen Verstoß gegen europäisches Recht hält. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch nicht gewillt, selbst eine Entscheidung zu treffen, sondern überlässt die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Ich erwarte, dass der Europäische Gerichtshof sich wie auch im vergangenen Jahr wieder für die EZB und gegen das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Die jetzigen Klagen gegen das PSPP (Public Sector Purchase)-Programm der EZB haben noch weniger Plausibilität als die Klagen gegen das OMT (Outright Monetary Transactions)-Programm. Das Bundesverfassungsgericht hätte klug und richtig gehandelt, wenn es die Klagen gegen die EZB abgewiesen hätte.

Der Ankauf von Staatsanleihen ist ein normales geldpolitisches Instrument in Krisenzeiten um die Zinsen zu senken und das Mandat der Preisstabilität wieder erreichen zu können. Die EZB hat nicht ungewöhnlich gehandelt, sondern nur das getan, was fast alle westlichen Zentralbanken in den vergangenen zehn Jahren auch getan haben. Meine große Sorge ist, dass die Klagen gegen die EZB, wie auch das vergangene Verfahren des Bundesverfassungsgerichts gegen die EZB, schädlich für die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der EZB sind.

Themen: Europa

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