Abgeschlossenes Projekt
Die Expertise betrachtet die folgenden Rentenreformen:
Die Mütterrente (I und II), die eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Geburten von vor dem Jahr 1992 um zweieinhalb Jahre pro Kind verlängert (zwei Entgeltpunkte durch die Mütterrente I und weitere 0,5 Entgeltpunkte durch die Mütterrente II).
Die Grundrente. Es soll betrachtet werden, wie sich die Aufwertung von niedrigen Versicherungsbeiträgen für langjährig Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Zielgröße Altersarmut auswirkt. Hierbei sollen im Mikrosimulationsmodell das Gesetz zur Grundrente mit einem Szenario ohne Grundrente gegenübergestellt und verglichen werden.
Die Expertise nutzt ein Steuer-Transfer-Simulationsmodell, um die Auswirkungen der Reformen bezüglich Mütterrente und Grundrente auf die Zielgröße Altersarmut, operationalisiert als Armutsrisiko und Grundsicherungsbezug (Berechtigtenquote), zu analysieren. Die Reformen werden getrennt betrachtet, so dass der jeweilige Effekt auf die Zielgrößen differenziert dargestellt werden kann.
Themen: Rente und Vorsorge