DIW Wochenbericht 45 / 2020, S. 848
Markus M. Grabka, Erich Wittenberg
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Herr Grabka, welche Auswirkungen haben die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf den deutschen Arbeitsmarkt insgesamt und wie stark ist der Bereich der geringfügigen Beschäftigung betroffen? Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den deutschen Arbeitsmarkt sind je nach Beschäftigungsgruppe sehr unterschiedlich. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war im Juni 2020 im Vorjahresvergleich gerade einmal um 0,2 Prozent geringer. Hier beobachten wir also faktisch kaum eine Veränderung, während die Zahl der MinijobberInnen im selben Zeitraum stark eingebrochen ist, um mehr als 850000 Personen. Das entspricht einem Rückgang von zwölf Prozent.
In welchen Branchen ist das Problem besonders groß? Erwartungsgemäß ist natürlich das Gastgewerbe besonders stark betroffen. Dort beobachten wir einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von mehr als 320000 beschäftigten MinijobberInnen. Das entspricht einem Rückgang von 36 Prozent. Stark betroffen ist auch der Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, dazu zählt zum Beispiel das Veranstaltungsgewerbe. Dort ist ein Rückgang von zwölf Prozent zu beobachten.
Wie ist es zu erklären, dass ausgerechnet die MinijobberInnen so stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind? Das liegt vor allem daran, dass MinijobberInnen weder einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Darüber hinaus besteht das große Problem, dass etwa 40 Prozent der MinijobberInnen nach eigenen Angaben keinen Arbeitsvertrag haben oder nur über einen befristeten Vertrag verfügen. Gerade in einer Rezession können diese Beschäftigten also schneller vor die Tür gesetzt werden als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die entsprechenden tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Schutz genießen.
Welches Bild zeigt sich, wenn man Alter und Geschlecht der MinijobberInnen betrachtet? Hier muss man unterscheiden zwischen ausschließlich geringfügig beschäftigten MinijobberInnen und denjenigen, die einen Minijob als Nebentätigkeit ausüben. Grundsätzlich kann man die Tendenz erkennen, dass vor allem junge Erwachsene, also Personen bis etwa 25 Jahre, und auch ältere Personen ab 65 Jahren besonders stark von den Beschäftigungsrückgängen betroffen sind. Beim Geschlechterverhältnis ist es so, dass Frauen häufiger ihren Minijob verloren haben.
Wie könnte man die Situation der MinijobberInnen verbessern? Da kann man vielleicht die aktuelle politische Diskussion aufgreifen. Zum Beispiel haben sich Armin Laschet, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und sein Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dafür ausgesprochen, die Minijobschwelle von derzeit 450 Euro auf 530 Euro zu erhöhen. Das geht meiner Ansicht nach in die falsche Richtung, weil man dadurch noch mehr Beschäftigte in diese prekäre Beschäftigungssituation bringen würde. Unserer Ansicht nach wäre es der richtige Weg, dass man die Minijobschwelle absenkt, zum Beispiel auf einen Betrag von 300 Euro pro Monat. Damit könnte man Anreize setzen, diese Beschäftigungsverhältnisse in sozialrechtlich besser abgesicherte und besser bezahlte Teilzeit- beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Das sollte auch damit kombiniert werden, dass die derzeitige Befreiung der Sozialabgabenpflicht bei einer Ausübung des Minijobs in Nebentätigkeit entfallen sollte, weil davon vor allem Besserverdienende profitieren.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
Themen: Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-45-2
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/226766