Statement vom 29. April 2021
Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte heute das Bundesverfassungsgericht. Der Bund müsse nachbessern. Energieökonomin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie folgt:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz ist historisch und verdeutlicht, dass Klimaschutz eine Grundrechtsfrage ist. Vor allem zukünftige Generationen müssen demnach geschützt werden und dürfen nicht in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Klimaschutzziele für die kommenden Jahrzehnte, auch nach 2030, eindeutig definiert werden müssen, um künftige Generationen zu schützen. Die jetzige Gesetzeslegung schafft Fehlanreize, wenn nicht eindeutig definiert wird, wie die Treibhausgasemissionen bis zur vollständigen Emissionsvermeidung bis spätestens 2050 reduziert werden sollen. Die Karlsruher Richter haben völlig recht, wenn sie sagen, dass die bestehenden Vorschriften hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Zeiträume nach 2030 verschieben. Klimaschutz erfordert rasches Handeln und keine weitere Verzögerung, um die Grundrechte künftiger Generationen zu sichern. Wir benötigen neue Verträge, die sicherstellen, dass alle Nachhaltigkeits- und Klimaziele dauerhaft eingehalten werden.
Die Karlsruher Richter bestätigen zudem unsere Forschungsergebnisse im Sachverständigenrat für Umweltfragen, dass Klimaschutz im Einklang stehen muss mit einem maximalen Treibhausgasbudget, das bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Richter haben damit völlig zu Recht den notwendigen wissenschaftlichen Kenntnisstand als Grundlage für ihre Begründung aufgegriffen. Dieses Urteil schafft endlich juristische Klarheit und macht deutlich, wie bedeutsam der Klimaschutz für alle Generationen ist.
Themen: Klimapolitik