Die EU wird die kostenlose Zuteilung bis 2034 auslaufen lassen. Sie beabsichtigt, Risiken der Verlagerung von CO₂-Emissionen durch einen CO₂-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) anzugehen, die auf produktionsspezifischen Emissionen basiert. Die Entscheidung, die Höhe der Grenzausgleichszahlung anhand produktionsspezifischer Emissionswerte zu bemessen, anstatt eins einheitlichen Standardwerts für alle Importe, dient einem zweiten politischen Ziel des CBAM: Drittländer dazu anzureizen, CO₂-Bepreisung und sauberere Produktionsprozesse einzuführen. Das kann jedoch das primäre Ziel des Schutzes vor Carbon Leakage, d.h. der Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland gefährden, sollten Unterschiede bei den CO₂-Preisen bestehen bleiben, was im aktuellen geopolitischen Kontext ein wahrscheinliches Szenario ist.
Eine pragmatische Lösung wäre es, für Grundstoffe mit komplexen Wertschöpfungsketten (Stahl, organische Chemie und Aluminium), den CBAM auf standardisierte Werte zu stützen. Dies würde eine einfachere Verwaltung unter Verwendung etablierter Mechanismen ermöglichen und einen WTO-konformen Ansatz für den Umgang mit Exporteuren und nachgelagerten Sektoren bieten, was letztlich einen besseren Schutz vor Carbon Leakage gewährleistet.
In diesem Dokument beantworten wir wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf einen CBAM mit standardisierten Werten und kombinieren dabei Erkenntnisse aus frühen Analysen der „Climate Friendly Materials Platform“, der Begleitstudie für die GD TaxUd zur CBAM-Umsetzung sowie einer aktuellen Veröffentlichung eines globalen Forschungskonsortiums zu einem CBAM mit standardisierten Werten.
Um die WTO-Kompatibilität zu gewährleisten, sieht das derzeitige CBAM-Konzept keine Erstattungen für exportierte Waren vor. Europäische Hersteller sehen sich daher auf internationalen Märkten mit höheren Kosten konfrontiert als Wettbewerber außerhalb der EU. Dies verschafft der heimischen Industrie im Ausland einen Wettbewerbsnachteil.Stede, J., Pauliuk, S., Hardadi, G. & Neuhoff, K. (2021). Carbon pricing of basic materials: Incentives and risks for the value chain and consumers. Ecological Economics, 189, 107168. (Link)
Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, gilt es nur für Grundstoffe und ausgewählte Grundstoffprodukte (z. B. Stahl, Zement, Schrauben) und nicht für Halbfertig- oder Fertigprodukte. Infolgedessen sehen sich EU-Hersteller, die diese Materialien verwenden, mit höheren Inputkosten konfrontiert, während Wettbewerber, die Fertigwaren importieren, davon nicht betroffen sind. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil für nachgelagerte EU-Produzenten, sowohl auf dem heimischen als auch auf internationalen Märkten.Siehe oben
Ausländische Hersteller könnten ihre umweltfreundlicheren Produktlinien in die EU verlagern, während sie in andere Märkte weiterhin ihre Produkte aus umweltschädlicheren Prozessen verkaufen („Resource Shuffling“).CRU Consulting (2021) Assessing the drivers and scale of potential resource shuffling under a CBAM. (Link) Dies senkt die globalen Emissionen nicht, kann aber importierte Waren künstlich umweltfreundlicher erscheinen lassen, was Klimaziele untergräbt und den Wettbewerb verzerrt.
Da eine solche Abgabe unabhängig vom Produktionsstandort und -prozess erhoben wird und somit sowohl für die heimische Produktion als auch für Importeure von Materialien gilt, gilt es als Verbrauchssteuer und kann daher für exportierte Produkte ausgesetzt werden, wodurch sichergestellt wird, dass EU-Hersteller auf internationalen Märkten nicht benachteiligt werden.Ismer R., Neuhoff K. und Pirlot A. (2020) Border Carbon Adjustments and Alternative Measures for the EU ETS: An Evaluation. DIW Berlin Discussion Paper Nr. 1855. (Link)
Die Verwendung eines standardisierten Wertes pro Tonne Material senkt die öffentlichen und privaten Kosten für Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung, wodurch die Anwendung auf jedes Produkt, das das Material enthält, und somit entlang der gesamten Wertschöpfungskette möglich wird.smer R., Haussner M., Neuhoff K. und Acworth W. (2016) Inclusion of Consumption into Emissions Trading Systems: Legal Design and Practical Administration. DIW Berlin Discussion Papers, 1579. (Link)
Da standardisierte Emissionswerte pro Tonne Material anstelle von herstellerspezifischen Werten verwendet werden, entstehen keine Anreize für Resource Shuffling.Neuhoff K., Chiappinelli O., Richstein J., Köveker T., Gerres T., Linares P. et al (2022) Addressing export concerns in the CBAM File. Climate Strategies. (Link)
Bestehende Elemente des EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) und Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs) werden kombiniert, um wirksame Investitionsanreize ohne das Risiko von Carbon Leakage zu gewährleisten:
Industrieemissionen fallen unter das EU-ETS, und somit gewährleistet der CO₂-Preis Emissionsminderungen im Einklang mit der ETS-Obergrenze. Die Primärproduktion von Materialien, die unter den CO₂-Grenzausgleichmechanismus fallen und auf standardisierten Werten basieren (z. B. Stahl, organische Chemikalien oder Aluminium), erhält kostenlose Zertifikate in voller Höhe des Referenzwerts beziehungsweise entsprechende ETS-Strompreiskompensation. Dadurch werden Kostennachteile für inländische Produzenten vermieden. Die Verwendung eines Referenzwerts bewahrt ihre Verbesserungen bei der CO₂-Effizienz, bedeutet jedoch, dass Einnahmen und Anreize für effiziente Materialnutzung, Materialauswahl und Kreislaufwirtschaft gedämpft werden.
Für den Import und die inländische Produktion von Materialien entsteht eine Verbindlichkeit pro Tonne Material. Die Höhe entspricht dem Referenzwert der Emissionsintensität der konventionellen Produktion des Materials (Stahl, organische Chemikalien), multipliziert mit dem CO₂-Preis des EU-ETS des Vorjahres. Die Verbindlichkeit kann entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben werden und es gilt eine vollständige Grenzausgleichsregelung, d. h. sie wird beim Export erlassen und entsteht bei Importe von Materialien auch als Teil von Produkten. So werden die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sowie Anreize für eine effiziente Materialnutzung, Materialauswahl und Kreislaufwirtschaft wiederhergestellt.
Investoren in klimaneutrale Produktion erhalten CO₂-Differenzkontrakte (CCfDs). Für die Empfänger gewährleisten die CCfDs für klimaneutrale Produktion langfristig garantierte Zahlungen für Emissionsminderungen. Die für Klimaschutzmaßnahmen bestimmten Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung stellen sicher, dass CCfDs in ausreichendem Umfang für den industriellen Wandel zur Verfügung stehen.
Ein Emissionshandelssystem mit kostenloser Zuteilung, die an Referenzwerte des EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) Benchmarking gekoppelt ist, bietet weiterhin Anreize, die CO₂-Effizienz der bestehenden konventionellen Materialproduktion zu verbessern. Allerdings stehen die Produzenten im aktuellen politischen Rahmen vor zwei Herausforderungen. Erstens sinken die Referenzwert der Emissionsintensität, da klimaneutrale Produktion und sauberere Kraftstoffe Teil der Referenz werden. Zweitens: Wenn saubere Produktion kostenlose Zertifikate erhält, werden im Rahmen der Emissionsobergrenze des EU-ETS nicht genügend Zertifikate zur Verfügung stehen, um den vollen Referenzwert für konventionelle und saubere Produzenten abzudecken. Daher wird die Zuteilung durch einen sektorübergreifenden Reduktionsfaktor (Cross-Sectoral Correction Factor) gekürzt. Aus beiden Gründen werden inländische Produzenten trotz kostenloser Zuteilung im Vergleich zu internationalen Produzenten benachteiligt sein.
Diese Herausforderungen lassen sich mit einem auf standardisierten Werten basierenden CBAM bewältigen. Es stellt sicher, dass die gesamten Einnahmen aus dem CO₂-Preis bei den derzeitigen CO₂-Preisen von bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr erfasst werden. Aus diesen für Klimaschutzmaßnahmen bestimmten Einnahmen können CCfDs für saubere Produktionsprozesse gewährt werden. Diese sauberen Prozesse können im Gegenzug auf die kostenlose Zuteilung verzichten, wenn die Vergütung der Einsparungen über CCfDs erfolgt. Infolgedessen reichen die Zertifikate unter der ETS-Obergrenze aus, um den vollen Referenzwert für konventionelle Produktionsprozesse zu gewähren. Ein auf standardisierten Werten basierender CBAM vermeidet somit den sektorübergreifenden Reduktionsfaktor oder Reduzierungen des Referenzwerts unter das Niveau der effizientesten konventionellen Produktionstechnologien mit herkömmlichen Brennstoffen.
Es erfordert, dass alle Materialhersteller ihre Produktion schrittweise auf saubere Verfahren umstellen, sodass die gesamte Materialproduktion mit konventionellen Verfahren mit der Emissionsobergrenze zurückgeht. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass alle Unternehmen Transitionspläne entwickeln, vorlegen und einhalten. So wird vermieden, dass einzelne nicht konforme Unternehmen die Emissionen in die Höhe treiben und den sektorübergreifenden Reduktionsfaktor für alle Unternehmen auslösen.
Beim Import und heimischer Hersteller von Materialien entsteht eine Verbindlichkeit in Höhe eines standardisierten Wertes pro Tonne Material:Neuhoff K., Chiappinelli O., Richstein J., Köveker T., Gerres T., Linares P. et al. (2022) Addressing export concerns in the CBAM File. (Link)
Die Verbindlichkeit spiegelt die CO₂-Kosten herkömmlicher Materialproduktionsprozesse. Diese Kosten werden von den Materialherstellern nicht auf die Materialpreise umgelegt, da sie kostenlose Zertifikate in derselben Höhe für jede Tonne Materialproduktion herhalten (dynamische Allokation).Alternative Ausgestaltungsoption: Konventionelle Produzenten müssen nur Zertifikate für Emissionen oberhalb der Benchmark einreichen, der Staat annuliert direkt Emissionszertifikate für die Emissionen unterhalb der Benchmark.
Durch die inländische Produktion und den Import von Materialien entsteht eine Abgabe, die einen fairen Wettbewerb gewährleistet. Die Abgabe wird auch für importierte Materialien erhoben, die Bestandteil von Produkten sind (z. B. Stahl in Autos).
Für exportierte Materialien (oder Produkte, die diese Materialien enthalten) wird auf die Abgabe verzichtet, damit europäische Hersteller im Ausland nicht benachteiligt werden.
Die Abgabe basiert auf dem bestehenden Emissionsintensitäts-Referenzwert des EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) für jedes Material und dem EU-ETS CO₂-Preis des Vorjahres, wodurch die praktische Durchführbarkeit der Umsetzung gewährleistet wird.
Für Materialien, die zusätzliche finanzielle Anreize für das Recycling erfordern (z. B. Kunststoff), finden De-minimis-Regeln Anwendung, um den recycelten Kunststoff von der Verpflichtung auszunehmen und so Innovation und Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Um den Übergang zu CO₂-armen Prozessen zu fördern, führen Länder wie Deutschland und die Niederlande CO₂-Differenzverträge (CCfD oder SDE++) ein, und andere folgen diesem Beispiel. Dieses politische Instrument entschädigt Hersteller sauberer Materialien für die CO₂-Kosten, die von konventionellen Herstellern nicht internalisiert werden.Richstein, J. C., Anatolitis, V., Blömer, R., Bunnenberg, L., Dürrwächter, J., Eckstein, J., ... & Winkler, J. (2024). Catalyzing the transition to a climate-neutral industry with carbon contracts for difference. Joule, 8(12), 3233–3238. (Link)
Begrenzte Budgets führen jedoch zu Unsicherheiten hinsichtlich der CCfD-Finanzierung und zu Ungleichgewichten je nach den finanziellen Möglichkeiten von Staaten. Eine große Herausforderung besteht darin, eine angemessene und harmonisierte Finanzierung für CCfDs in ganz Europa sicherzustellen. Eine wirksame CO₂-Bepreisung für die Materialnutzung begegnet diesem Problem, indem sie zweckgebundene Einnahmen zur Unterstützung dieser Investitionen generiert, die für die industrielle Modernisierung und die globale Klimakooperation entscheidend sind.
Ein auf standardisierten Werten basierender CBAM erspart es den Importeuren, Angaben zum Herkunftsland, zu Details der Produktionsstätte, zu den gesamten eingebetteten Emissionen (direkt und indirekt), zur Emissionsberechnungsmethode und zum im Herkunftsland gezahlten CO₂-Preis zu melden.
Stattdessen müssen Importeure und inländische Materialhersteller lediglich das Gewicht der verschiedenen Grundstoffe angeben, die sie herstellen oder die in ihren importierten Produkten enthalten sind.
Unternehmen können zwischen zwei Möglichkeiten der Einhaltung wählen.
Die Kombination aus EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), Klimaschutzverträgen (Carbon Contracts for Difference, CCfDs) und einem auf standardisierten Werten basierenden CBAM macht den Übergang zu klimaneutralen Produktions- und Verwendungsprozessen wirtschaftlich tragfähig. Mit Transitionsplänen verpflichten sich Unternehmen zum Übergang zu sauberen Prozessen und erhalten auf dieser Grundlage während der Übergangsphase kostenlose Zuteilungen für konventionelle Pläne.
Gibt es zusätzliche Anreize und Motivationen für Unternehmen, auf saubere Materialien umzusteigen und diese zu nutzen? Die auf standardisierten Werten basierende Verpflichtung kann keine zusätzlichen Anreize schaffen, da sie nicht zwischen der CO₂-Intensität von Produkten unterscheidet, um die WTO-Kompatibilität zu gewährleisten und die Verwaltung zu vereinfachen.Neuhoff K, Chiappinelli O, Richstein J, Köveker T, Gerres T, Linares P. et al. (2022).Addressing export concerns in the CBAM File. Climate Strategies. (Link)
Weitere Instrumente können den Übergang zu einer klimafreundlichen Materialproduktion erleichtern und fördern, indem sie Informationsbedürfnisse adressieren, (organisatorische) Verhaltensbarrieren überwinden oder strategische Anreize für Innovation und Infrastruktur bieten.Neuhoff, K., Chiappinelli, O., Gerres, T., Haussner, M., Ismer, R., May, N., ... & Richstein, J. (2019). Building blocks for a climate-neutral European industrial sector. (Link) Grüne Vorreitermärkte spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen für Nutzer, der Förderung der Verwendung sauberer Materialien und der Vorbereitung auf künftige Anforderungen zur schrittweisen Einstellung der Verwendung konventionell hergestellter Materialien. Somit sind sie wertvolle Ergänzungen zu einer wirksamen CO₂-Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, während sie für sich allein genommen für den Übergang zu einer sauberen Materialproduktion und -nutzung nicht ausreichen.
Der Bedarf an finanziellen Anreizen zur Förderung einer verbesserten Kreislaufwirtschaft variiert je nach Material. Dies kann durch die Weitergabe der standardisierten Abgabe entlang der Wertschöpfungskette erreicht werden:
Bei Metallen wie Eisen, Kupfer und Aluminium bietet der hohe innere Wert des Materials bereits starke wirtschaftliche Anreize für die Verwendung von Schrott. In diesen Sektoren liegen die Hauptherausforderungen in der Qualität und Reinheit des gesammelten Schrotts, was oft mit dem Produktdesign zusammenhängt.Sun Xi, Sophie Behr, Merve Kükuc (2024) Enabling Circular Economy Dynamics in the Plastics and Steel Industries: Perspectives from Multiple Stakeholders, DIW Berlin Discussion Paper Nr. 2093 (Link) Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert primär Maßnahmen für Design und Recycling statt Anreize aus dem EU ETS. Eine Erhöhung der inländischen Anreize für die Sekundärproduktion könnte zur Verzerrung der globalen Schrottmärkte und Schrottimporte fördern, ohne dass dadurch nennenswerte globale Umweltvorteile erzielt würden. Das wird vermieden, indem die Verbindlichkeit gleichermaßen bei Primär- und Sekundärmetallproduktion entsteht.
Für umfassendes Kunststoffrecycling sind finanzielle Anreize bisher unzureichend.Xi Sun (2023) The Role of Carbon Pricing in Promoting Material Recycling: A Model of Multi-Market Interactions, Diskussionspapiere, (Link) Das zeigt sich in fallenden Recyclingquoten für Kunststoffe sobald Kosten der Primärproduktion mit weltweiten Ölpreise zurückgehen. Bei Kunststoffen könnte deswegen eine De-minimis-Regelung angewendet werden, die Verbindlichkeit würde bei recycelte Kunststoffe nicht entstehen. Dies würde einen starken finanziellen Anreiz schaffen, den Einsatz von recycelten Kunststoffen zu steigern, und damit direkt eine stärkere Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffmaterialien fördern.
Für alle Arten der Kreislaufwirtschaft können Innovationen und Infrastruktur, die zur Steigerung des Umfangs und der Qualität von Recycling und Wiederverwendung erforderlich sind, mit Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung gefördert werden.
Der standardisierte Wert wird auf der Grundlage der Menge (des Gewichts) des verwendeten Materials berechnet, wodurch der geringere Materialeinsatz direkt belohnt wird.Neuhoff K, Chiappinelli O, Richstein J, Köveker T, Gerres T, Linares P et al (2022) Addressing export concerns in the CBAM File. Climate Strategies. (Link) Dies ermutigt Hersteller und die Bauindustrie, ihre Entwürfe und Prozesse zu optimieren, um Materialien effizienter zu nutzen sowohl im Produkt- und Gebäudedesign als auch bei der Umsetzung.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) bewertet die tatsächlichen Emissionen auf Anlagenebene im Rahmen einer Obergrenze. Die kostenlose Zuteilung auf Benchmark-Ebene mindert das Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen für inländische Hersteller, dämpft aber auch teilweise die CO₂-Kosten. Die mit dem standardisierten CBAM verbundene Verpflichtung stellt den vollen EU-Emissionshandelspreis wieder her. Sie stellt sicher, dass ein CO₂-bezogenes Preissignal weiterhin durch die Wertschöpfungsketten (einschließlich nachgelagerter Produkte) fließt und an der Grenze einheitlich behandelt wird.
Die EU hatte sich ursprünglich für ein CBAM-Modell auf der Grundlage produktionsspezifischer Werte entschieden, um Drittländer dazu anzureizen, ebenfalls eine wirksame CO₂-Bepreisung einzuführen und eine CO₂-effizientere Produktion von nach Europa verkauften Materialien zu fördern.
Eine Umstellung auf ein CBAM auf der Grundlage standardisierter Werte schafft diese Anreize nicht über den Handelskanal. Stattdessen Es
wir der Investitionsrahmen für die Modernisierung der Produktion und Nutzung von Grundstoffen gestärkt und die Widerstandsfähigkeit der Wertschöpfungsketten wächst. Erfolgreiche Beispiele können äußerst wirkungsvoll sein.
werden Bedenken hinsichtlich des Eingriffscharakters eines produktionsspezifischen CBAM adressiert. Das kann die bi- und multilaterale Zusammenarbeit zwischen fortschrittlichen Ländern stärken.
entstehen zusätzliche Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, von denen 20 % für internationale Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden könnten. Das würde die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Industrie mit konkreten Mitteln glaubwürdig unterstützen.
entsteht eine Grundlage für ergänzenden Initiativen der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Produktkennzeichnungssystemen, Produktstandards und internationalen CCfDs.
Da bei Importen die gleiche Verbindlichkeit wie bei heimischer Produktion entsteht, und diese bei Exporten erlassen wird, entstehen keine Wettbewerbsnachteile für heimische Industrie.Neuhoff K, Chiappinelli O, Richstein J, Köveker T, Gerres T, Linares P et al. (2022) Addressing export concerns in the CBAM File . Climate Strategies. (Link). Im Gegenteil:
Die Kombination aus ETS und CBAM Reform sichert die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in klimaneutrale Produktion, Materialnutzung und Kreislaufwirtschaft und verhindert so Verzögerungen und die Streichung von Investitionen in die industrielle Modernisierung.
Sie erweitert zudem den Handlungsspielraum der politischen Entscheidungsträger im Hinblick auf globale Entwicklungen. Sollte die Umstellung von der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten auf eine vollständige Versteigerung verzögert werden müssen, würde ein CBAM-Konzept mit standardisierten Werten dazu beitragen, die Strategie der EU für eine saubere Industrie zu sichern.
Schließlich erleichtert diese Ausgestaltung eine wirksame CO₂-Bepreisung, ohne das Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen in einer Welt mit deutlichen Unterschieden bei CO₂-Preisen einzugehen. Es dient als Überbrückungsinstrument, bis sich die internationalen CO₂-Preise ausreichend angeglichen haben, um einen vollständigen Übergang zur Auktionierung der Emissionszertifikate mit Produktionsspezifischen CBAM zu ermöglichen.
Nein, die CBAM-Reform hin zu standardisierten Werten kann gemäß Artikel 192 Absatz 1 mit qualifizierter Mehrheit im Rat verabschiedet werden, da sie ebenso wie der EU-ETS selbst als Umweltinstrument konzipiert ist.Ismer, R., & Haussner, M. (2016). Inclusion of Consumption into the EU ETS: The Legal Basis under European Union Law. Review of European, Comparative & International Environmental Law, 25(1), 69–80. (Link) Dieser Umweltcharakter spiegelt sich in drei Elementen wider:
Erstens ist diese CBAM-Regelung rechtlich und operativ mit dem EU-ETS verknüpft, indem sie denselben Referenzwert verwendet, der für die Zuteilung kostenloser Zertifikate im Rahmen des EU-ETS gilt, und den Preis der EU-ETS-Zertifikate anwendet.
Zweitens ist sein vorrangiges Ziel ökologischer, nicht fiskaler, Natur: Es soll die Dekarbonisierung unterstützen, indem es die derzeit durch die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten geschwächten CO₂-Preissignale verstärkt und so Anreize für Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft und den Übergang zu einer klimaneutralen Produktion schafft.
Drittens sind alle erzielten Einnahmen zweckgebunden, um Umweltziele zu erreichen, z. B. die Unterstützung globaler Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere durch einen grünen industriellen Wandel.
Aus diesen Gründen ist eine solche Reform nicht „in erster Linie fiskalischer Natur“, und ihre Umsetzung erfordert im Gegensatz zu einem Steuerinstrument keine Einstimmigkeit gemäß Artikel 192 Absatz 2 Buchstabe a AEUV.
Die Einnahmen aus ermöglichen Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie und Betrieb von klimafreundlicher Produktion:
Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs), die einen CO₂-Preis für saubere Investitionen garantieren.
Innovationsfinanzierung für bahnbrechende Technologien.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Modernisierung der Produktion.
Unterstützung für den Übergang zur Klimaneutralität in Partnerländern des globalen Südens.
Die wirtschaftliche Belastung durch eine auf standardisierten Werten basierende CBAM entspricht der Wirkung eines globalen CO₂-Preis. Da alle konkurrierenden Unternehmen mit dem gleichen Kostenanstieg konfrontiert sind, würden sie im allgemeinen ihre Produktpreise erhöhen, um diesen Kostenanstieg widerzuspiegeln.
Detaillierte Simulationen unter Verwendung multiregionaler Input-Output-Tabellen zeigen, dass bei einem CO₂-Preis von 75 Euro/t CO₂ Haushalte im untersten Einkommensdezil mit einem Anstieg ihrer Ausgaben um 0,4 % bei allen ihren Einkäufen konfrontiert wären, während Haushalte im obersten Einkommensdezil einen durchschnittlichen Preisanstieg von 0,5 % verzeichnen würden. Stede, J., Pauliuk, S., Hardadi, G., & Neuhoff, K. (2021). Carbon pricing of basic materials: Incentives and risks for the value chain and consumers. Ecological Economics, 189, 107168. (Link) Die Auswirkungen würden geringer ausfallen, sofern die verarbeitende Industrie und das Baugewerbe ihre Materialeffizienz steigern, alternative Materialien einsetzen und die Kreislaufwirtschaft verbessern.
Bei einem CBAM mit standardisierten Werten entsteht die gleiche Verbindlichkeit bei Importen wie bei der heimischen Produktion. Sie diskriminiert nicht zwischen inländischen und internationalen Herstellern. Es wird daher den internationalen Wettbewerb nicht verzerren.Haussner, M. W. Including Consumption in Emissions Trading. Economic and Legal Considerations (2021). Edward Elgar Publishing Limited. 235 S. (Link) Stattdessen trägt es zu den Klimazielen bei, indem sie klimaneutrale Grundstoffproduktion, Kreislaufwirtschaftlich und effizientere Materialnutzung unterstützt. Dabei sollte ein Teil der Einnahmen auch internationale Klimazusammenarbeit verwendet werden.
Im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) werden weiterhin die Emissionen erfasst. Unternehmen in Reformsektoren (Stahl, organische Chemie, Aluminium) erhalten; kostenlose Zuteilung beziehungsweise EU ETS Strompreiskompensation, um inländische Kostennachteile zu vermeiden.
Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs) werden für saubere Produktionsprozesse als Alternative zu kostenlosen Zuteilung angeboten, um eine verlässliche Vergütung für CO₂-Einsparungen zu gewährleisten.
Eine Verbindlichkeit entsteht, wenn Grundstoffe in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden; sie gilt auch für importierte Materialien, die in Produkten enthalten sind (z. B. Stahl in einem Auto).
Die Verbindlichkeit wird anhand der Emissionsintensität des Referenzwerts aus dem EU-ETS Benchmarking für das Material und des CO₂-Preises im EU-ETS (z. B. des Preises des Vorjahres) berechnet, multipliziert mit dem Gewicht des Materials.
Für die Verbindlichkeit gilt eine vollständige Grenzausgleichsregelung, d. h., sie wird bei Exporten des Materials erlassen (oder der daraus bestehenden Produkte), sodass EU-Hersteller auf Drittmärkten nicht benachteiligt werden.
Fernanda Ballesteros, DIW Berlin
Roland Ismer, University of Potsdam
Till Köveker, DIW Berlin
Pedro Linares, Comillas University Madrid
Sini Matikainen, Grantham Resarch Institute on Climate Change and the Environment, LSE
Karsten Neuhoff, DIW Berlin
Misato Sato, Grantham Resarch Institute on Climate Change and the Environment, LSE