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„Urteil ändert nichts Grundlegendes an der EZB-Geldpolitik und ihrer Krisenbekämpfung“

Statement vom 5. Mai 2020

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilweise gegen das Grundgesetz. DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die Entscheidung des Gerichts:

BlockquoteDas Bundesverfassungsgericht geht mit seinem Urteil zum EZB-Anleihekaufprogramm auf Konfrontationskurs zum Europäischen Gerichtshof. Das Urteil ist aber eher eine Gesichtswahrung für das Bundesverfassungsgericht, das nun zum wiederholten Male Klagen gegen die EZB verhandelt hat. Das Urteil wird nichts Grundlegendes an der EZB-Geldpolitik und ihrer Krisenbekämpfung ändern. Es wird für die EZB leicht sein, die Verhältnismäßigkeit ihrer Käufe zu belegen. Das ermöglicht es dann auch der Bundesbank, sich weiter an den Anleihekäufen zu beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht gesteht mit seinem Urteil ein, dass das EZB-Programm keine monetäre Staatsfinanzierung und ein valides geldpolitisches Instrument ist. Der Euroraum befindet sich seit 2008 in der dritten Krise – nach der globalen Finanz- und der europäischen Wirtschaftskrise durchlaufen wir mit der Corona-Pandemie die nun wohl schwierigste Phase. Ohne die EZB könnte Europa aber derartige Krisen nicht meistern. Ein Urteil, das der Bundesbank einen Beitrag zu den EZB-Programmen verboten hätte, wäre nicht nur von der Sache her falsch, sondern auch enorm gefährlich gewesen.

Themen: Europa , Geldpolitik

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