DIW Wochenbericht 16/17 / 2026, S. 254
Johannes Geyer, Erich Wittenberg
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Herr Geyer, wie verbreitet sind private und betriebliche Renten in Deutschland? Da muss man differenzieren. Die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge in der Gruppe der Rentner*innen ab 66 Jahren ist bei beiden zusätzlichen Vorsorgearten gering. Bei den privaten Renten haben wir eine Verbreitung von unter zehn Prozent, wobei Männer etwas häufiger private Renten bekommen, insbesondere in jüngeren Kohorten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge liegen wir bei einer Verbreitung von ungefähr einem Drittel. Auch hier haben Männer häufiger eine betriebliche Altersvorsorge als Frauen. In der beruflich aktiven Bevölkerung hingegen gab es seit 2001 einen deutlichen Anstieg der zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere bei Riester-Verträgen und der betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Form der privaten Rente ist am häufigsten? Als private Rente ist die Riester-Rente am häufigsten, jedenfalls in den jüngeren Kohorten. Ansonsten gibt es ein Potpourri aus unterschiedlichen Vorsorgeverträgen aus der Zeit vor Riester. Das waren insbesondere Lebensversicherungen, die dann Annuitäten ausgezahlt haben. Aber die Kohorten, die Riester-Verträge abgeschlossen haben, gehen jetzt nach und nach in Rente.
Wie setzt sich die Gruppe der Bezieher*innen privater Renten zusammen, wenn man nach Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen unterscheidet? Man muss differenzieren zwischen denen, die bereits Rente bekommen und solchen, die noch sparen und vor der Rente stehen. Unter den Personen, die schon eine Riester-Rente beziehen, gibt es einen hohen Anteil von Menschen mit höherem Einkommen oder höherer Bildung. Der Anteil der jüngeren Kohorten, also der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1956, ist dabei stark überrepräsentiert, weil diese altersbedingt erst nach und nach in den Rentenbezug wachsen. Bei den privaten Renten ohne Riester-Renten zeigt sich eine noch stärkere soziale Selektion, etwa beim Geschlecht. Ungefähr zwei Drittel der Männer und nur etwas mehr als ein Drittel der Frauen beziehen eine private Zusatzrente. Bei den Riester-Verträgen hingegen beträgt das Geschlechterverhältnis fast 50 zu 50. Auch haben Menschen mit höherer Bildung tendenziell häufiger eine private Vorsorge. Bei den Riester-Renten ist dieser Gradient nicht ganz so stark.
Wie sehen die im SOEP befragten Personen die Alterssicherungssysteme? Bevorzugen sie die staatlich organisierte Rentenversicherung oder die private Vorsorge? Wenn man die Menschen fragt, wer für den Lebensstand im Alter verantwortlich sein sollte, dann hält die überwiegende Mehrheit eine staatliche Beteiligung für angebracht. 60 Prozent der Befragten, also mehr als die Hälfte, befürworten sogar eine vollständig staatliche Verantwortung. Nur ein Drittel plädiert für eine gemischte Vorsorge und befürwortet eine höhere Bedeutung auch der privaten Vorsorge. Und nur eine ganz kleine Minderheit von sieben Prozent sagt, die Vorsorge sollte im Wesentlichen in der Eigenverantwortung der Bürger*innen liegen.
Im März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Geht das Altersvorsorgereformgesetz in die richtige Richtung? Nein. Das Altersvorsorgedepot löst zwar ein paar Mängel der Riester-Rente, es räumt etwa mit den Garantien auf, aber es macht auch mehrere Fehler. Zum Beispiel setzt es weiterhin auf Freiwilligkeit – dabei wissen wir, dass dies die notwendige Verbreitung einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht hinreichend fördern wird. Die staatliche Förderung ist jetzt deutlich stärker als bei Riester davon abhängig, wie viel ich einzahle. Das heißt, dass Menschen mit hohem Einkommen leichter die volle Förderung bekommen als Menschen mit geringen Einkommen.
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-16-2
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