CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der Europäischen Union, das Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche nationale CO₂‑Bepreisung verringern soll. Das Grundprinzip eines Grenzausgleichs ist nicht neu: Die Mehrwertsteuer etwa wird beim Import erhoben und beim Export erlassen. Der CBAM überträgt dieses Prinzip auf die CO₂-Kosten.

Seit Januar 2026 müssen Unternehmen, die in die EU importieren, für emissionsintensive Grundstoffe wie Stahl, Zement und Aluminium sowie für ausgewählte einfache Weiterverarbeitungen dieser Materialien CO2-Kosten zahlen. Grundlage sind die bei der Produktion entstehenden Treibhausgasemissionen der importierten Güter. Bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Preise werden angerechnet, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

Ziel des CBAM ist es, Carbon Leakage zu verhindern, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbare Klimapolitik, und zugleich Anreize für eine internationale Annäherung der CO₂‑Bepreisung zu setzen. In der politischen und wissenschaftlichen Debatte wird jedoch auf Herausforderungen der derzeitigen Ausgestaltung hingewiesen, darunter die begrenzte Produktabdeckung, mögliche Wettbewerbsnachteile für europäische Exporte, da eine Erstattung der CO₂‑Kosten im aktuellen CBAM-Design nicht WTO-konform wäre, sowie die Gefahr des sogenannten Resource Shuffling.

Aufgrund der genannten Herausforderungen werden derzeit Reformen des CBAM diskutiert. Eine pragmatische Lösung wäre es, für Grundstoffe mit komplexen Wertschöpfungsketten (Stahl, organische Chemie und Aluminium), den CBAM auf standardisierte Werte zu stützen.  Dies würde eine einfachere Verwaltung unter Verwendung etablierter Mechanismen ermöglichen und einen WTO-konformen Ansatz für den Umgang mit Exporteuren und nachgelagerten Sektoren bieten, und so Carbon Leakage Risiken addressieren.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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