DIW Wochenbericht 17 / 2012, S. 11-14
Frank M. Fossen, Martin Simmler
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Am 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge eingeführt. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seitdem mit 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag abgeltend besteuert. Der Steuerzahler kann weiterhin die Anwendung des alten Steuerrechts wählen, wenn es im Einzelfall günstiger ist. Die Abgeltungsteuer führt in der Regel zu einer niedrigeren Besteuerung von Fremdkapital im Vergleich zu Eigenkapital. Auch wenn Deutschland sich damit im internationalen Trend bewegt, verletzt die Abgeltungsteuer das Kriterium der Finanzierungsneutralität und begünstigt die Verwendung von Fremdkapital in Unternehmen, wie eine neue empirische Studie des DIW Berlin belegt.
Themen: Unternehmen, Steuern, Finanzmärkte
JEL-Classification: H25;H24;G32
Keywords: Flat tax, income taxation, capital taxation
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/58118
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