Nicht-referierte Aufsätze
Gert G. Wagner
In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht ; 26, 10 26 (2017), 10, S. 367-372
get_appDownload (PDF 227 KB)
Das System der Alterssicherung steht nicht nur aufgrund der Alterung der Gesellschaft vor Herausforderungen, sondern einige alte Strukturprobleme machen sich vermehrt bemerkbar: Die unvollständige Versicherungspflicht für Selbständige und die Möglichkeit, für Mini-Jobs keine Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt ein erhöhtes Armutsrisiko für einen überschaubaren Personenkreis von Niedrigverdienern. Alle diese Herausforderungen sind im Rahmen des bestehenden Systems der Alterssicherung überwindbar. Langfristig spricht vieles dafür, die Altersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus zu erhöhen, da dadurch der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung weniger stark steigen kann (und/oder ceteris paribus ein geringerer Bundeszuschuss gezahlt werden muss) und trotzdem höhere monatliche Renten gezahlt werden können. Eine höhere Altersgrenze ist sozialpolitisch jedoch nur vertretbar, wenn effektiver Prävention und Rehabilitation betrieben wird und die Erwerbsminderungsrenten verbessert werden. Darüber sollte in der 2017 beginnenden Legislaturperiode des Bundestags eine konkrete Diskussion begonnen werden.
Themen: Verteilung, Ungleichheit, Rente und Vorsorge