Kommentar vom 18. April 2018
Mit seinem Grundsteuer-Urteil beendet das Bundesverfassungsgericht endlich den Spuk der uralten Einheitswerte. Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer reformiert werden – die neuen Besteuerungsgrundlagen müssen bis spätestens Ende 2024 eingeführt sein.
Das Urteil war so erwartet worden. Denn eine laufende Besteuerung von Vermögenswerten ist nur sinnvoll, wenn ihre Werte regelmäßig aktualisiert werden. Das Bewertungsgesetz schreibt zwar seit 1931 vor, alle sechs Jahre neue Einheitswerte festzustellen. Geklappt hat es seitdem aber nur zweimal: 1935 und 1964. Die Bewertungen waren aufwändig und kompliziert, taugten aber trotzdem nicht viel – es gab viele Einsprüche und Proteste. Nun müssen rund 35 Millionen Grundsteuer-Objekte neu bewertet werden. [...]
Themen: Immobilien und Wohnen , Steuern