Kommentar vom 14. November 2018
Der Solidaritätszuschlag ist ziemlich in die Jahre gekommen. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung verblasst seine politische Begründung zunehmend. Ab 2020 enden die Sonderzahlungen für die neuen Länder im Bund-Länder-Finanzausgleich. Da mag es politisch an der Zeit sein, ihn abzuschaffen.
Verfassungsrechtlich ist das aber keineswegs zwingend – jedenfalls, wenn man sich an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ergänzungsabgabe orientiert, die dem Gesetzgeber einen weitgehenden Beurteilungsspielraum einräumt. Dringende Gründe für eine Änderung dieser Judikatur gibt es nicht, auch wenn sich viele bemühen, diese herbeizuschreiben. [...]
Themen: Öffentliche Finanzen , Steuern