Mehrwertsteuer dauerhaft senken! Kommentar

DIW Wochenbericht 30/31 / 2020, S. 540

Stefan Bach

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Die Corona-Pandemie hat uns innerhalb von wenigen Monaten in eine der schwersten Wirtschaftskrisen des neuzeitlichen Kapitalismus geführt. Wie schwer, lässt sich an einem geschichtsträchtigen Ereignis messen: Erstmals seit ihrer Einführung in Deutschland 1968 wurde die Mehrwertsteuer gesenkt – allerdings nur für ein halbes Jahr. Damit soll vor allem die schwächelnde Konsumnachfrage belebt werden. Die Senkung von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent, bedeutet Mindereinnahmen von 20 Milliarden Euro. Netto sind es aber nur 15,6 Milliarden Euro für den gesamten Staatssektor, da auch die staatlichen Einkäufe und Investitionen entlastet werden. Ferner werden die steuerbefreiten Wirtschaftsbereiche um 2,8 Milliarden Euro bei der Vorsteuer entlastet – ganz überwiegend der Wohnungsbau, was auf Dauer hoffentlich den Mieterinnen und Mietern zugutekommt. Unmittelbar auf die Konsumausgaben der privaten Haushalte entfallen 12,8 Milliarden Euro.

Die Alternative wären Senkungen von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag oder Sozialbeiträgen gewesen, von denen aber nur wenig bei den unteren Einkommensgruppen ankäme. Vor allem setzt die Mehrwertsteuersenkung einen klaren Konsumimpuls. Aber natürlich nur, wenn die Entlastung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Vermutlich geben viele kleine Händler, Dienstleister oder Gastronomiebetriebe und die Tourismusbranche die Mehrwertsteuersenkung nicht oder nur zum geringen Teil weiter. Aber das stärkt dann deren Ertragslage und wird als Begleiterscheinung akzeptiert, da diese Bereiche zumeist stark von den Lockdown-Vorschriften betroffen waren und sind. Vermieden werden sollte aber, dass größere Unternehmen und nicht von der Pandemie betroffene Wirtschaftsbereiche die Mehrwertsteuersenkung in die eigene Tasche lenken, etwa die großen Online-Händler. Auch bei laufenden Lieferverträgen, also für Strom, Telefon, Internet, Handy oder Zeitung, sinkt die Mehrwertsteuer. Vor allem bei hochwertigen Konsumgütern, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher preissensibler sind, bedeutet die Mehrwertsteuersenkung einen spürbaren Effekt.

So einfach wie sie aussieht, ist die Mehrwertsteuersenkung aber nicht, in den steuertechnischen Details stecken viele kleine Teufelchen. Kassen- und Abrechnungssysteme mussten angepasst, Preise geändert werden. Soweit Änderungen der Preisauszeichnungen zu aufwendig sind, können Rabatte genutzt werden. Fraglich ist auch, was nach Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung zu Jahresende passiert. Anfang 2021 ist ein negativer Konsumimpuls zu erwarten, da Anschaffungen vorgezogen wurden. Möglich wäre es, einen Teil der Mehrwertsteuersenkung dauerhaft zu erhalten. Dies wäre auch ein Ausgleich für die ständigen Mehrwertsteuererhöhungen über die letzten Jahrzehnte, die Geringverdienende und Mittelschichten relativ stark getroffen haben. Besser- und Hochverdienende wurden dagegen seit den 1990er Jahren bei Einkommensteuerspitzensätzen, Unternehmen- und Kapitalertragsteuern sowie Vermögensteuern kräftig entlastet, obwohl deren Einkommen stärker gestiegen sind als die Normaleinkommen.

Eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuerregelsatzes um einen Prozentpunkt auf 18 Prozent würde jährliche Steuermindereinnahmen von 12,4 Milliarden Euro im Jahr bedeuten. Nach Abzug der Entlastungen des Staatssektors sind das netto nur 9,5 Milliarden Euro. Die unteren Einkommensgruppen stärker entlasten würde eine Kombination aus Regelsatzsenkung auf 18,5 Prozent und Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Nahrungsmittel und öffentlichen Nahverkehr auf fünf Prozent: Dadurch würden die jährlichen Mindereinnahmen auf 10,4 Milliarden Euro sinken (netto 8,9 Milliarden Euro). Darüber hinaus könnten die ermäßigten Steuersätze für die übrigen Produkte endlich abgeschafft werden und im Gegenzug der Regelsatz auf 18 Prozent gesenkt werden. Das würde die Steuerausfälle auf 7,8 Milliarden Euro im Jahr reduzieren (netto 4,9 Milliarden Euro). Ist es der Politik tatsächlich Ernst damit, Geringverdienende zu entlasten, wäre dies ein finanzierbarer und einfach umzusetzender Weg.

Der Beitrag ist in einer deutlich längeren Fassung am 29. Juni 2020 auf makronom.de erschienen.

Stefan Bach

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

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