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Immer noch Männerdomänen, aber: Endlich tut sich etwas in den Vorständen großer Unternehmen: Editorial

DIW Wochenbericht 3 / 2022, S. 19-21

Anja Kirsch, Virginia Sondergeld, Katharina Wrohlich

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  • Frauenanteil in Vorständen der 200 größten Unternehmen steigt auf fast 15 Prozent – so stark wie noch nie seit Start des DIW Managerinnen-Barometers im Jahr 2006
  • Anders als zuvor war die Entwicklung in Vorständen 2021 deutlich dynamischer als in Aufsichtsräten, wenngleich Frauenanteile dort nach wie vor auf höherem Niveau sind
  • Neue gesetzliche Mindestbeteiligung für Vorstände scheint bemerkenswerte Antizipationseffekte mit sich zu bringen
  • Ähnlich wie bei der Geschlechterquote für Aufsichtsräte zeigt sich, dass gesetzliche Vorgaben ein effektives Instrument für mehr Frauen in Spitzengremien sind
  • Reichweite von Geschlechterquote und Mindestbeteiligung in Deutschland im EU-Vergleich jedoch relativ gering – Ausweitung auf alle börsennotierten Unternehmen denkbar

„Geschlechterquoten sind ein effektives Instrument, um Frauenanteile in den jeweiligen Gremien zu erhöhen. Ein Allheilmittel sind sie allerdings nicht: die Unternehmenskultur sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Normen sind weitere wichtige Parameter für Gleichstellungsfortschritte.“ Virginia Sondergeld

Noch ist es nur ein erstes Zeichen, doch einiges spricht dafür, dass es tatsächlich der Startschuss für mehr Frauen in den Vorständen großer Unternehmen in Deutschland gewesen sein könnte: Nach der mühsamen Entwicklung in den vorangegangenen Jahren wurden 2021 deutlich mehr Vorständinnen berufen. Das zeigt das neueste DIW Managerinnen-Barometer – die größte Analyse von Frauenanteilen in Spitzengremien der Privatwirtschaft in Deutschland. 38 Vorständinnen kamen in den 200 umsatzstärksten Unternehmen des Landes hinzu. Die nun insgesamt 139 Frauen entsprechen einem Frauenanteil von fast 15 Prozent – ein Plus von mehr als drei Prozentpunkten gegenüber dem vorangegangenen Jahr. So stark ging es seit Beginn des DIW Managerinnen-Barometers im Jahr 2006 nicht nach oben. Ähnlich lief es in den 160 börsennotierten Unternehmen: Auch dort gab es den stärksten Anstieg der vergangenen Jahre, ebenfalls drei Prozent auf nunmehr gut 14 Prozent Frauen in den Vorständen.

Woher kommt plötzlich diese Dynamik? Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass das noch junge Beteiligungsgebot für Vorstände eine erste Wirkung entfaltet. Im vergangenen Jahr trat es in Kraft und verpflichtet betroffene Unternehmen ab August dieses Jahres, bei der Neubesetzung von Vorstandsposten mindestens eine Frau – oder im umgekehrten, nicht vorhandenen Fall mindestens einen Mann – zu berufen. Das gilt für Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind sowie vier oder mehr Vorstandsmitglieder haben. Auch wenn dies derzeit nur auf 66 Unternehmen zutrifft, scheint die neue gesetzliche Vorgabe bemerkenswerte Antizipationseffekte hervorzurufen: Zwölf Unternehmen, die im Herbst 2020 noch keine Frau im Vorstand hatten, haben mittlerweile eine Vorständin in ihren Reihen. In nur noch 19 der 66 Unternehmen waren die Vorstände im Spätherbst 2021 reine Männerdomänen – ein Jahr zuvor waren es noch etwa 30 Unternehmen. Während die Top-200-Unternehmen, die an die Mindestbeteiligung im Vorstand gebunden sein werden, ihren Frauenanteil in diesem Gremium von gut 14 auf gut 19 Prozent erhöhten, betrug der Anstieg in den anderen Top-200-Unternehmen knapp drei Prozentpunkte auf rund 14 Prozent.

Es zeigt sich also: Ähnlich wie die gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die es bereits seit einigen Jahren gibt, scheint auch das Beteiligungsgebot für Vorstände ein effektives Instrument zu sein, um den Frauenanteil in Spitzengremien zu erhöhen. Ein Allheilmittel sind die gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht: die Unternehmenskultur sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Normen sind weitere wichtige Parameter, um die Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen.

Der starke Anstieg von Frauen in Vorständen nährt jedoch die Hoffnung, dass gleichstellungspolitischer Schwung entsteht: Vorständinnen haben direkten Einfluss auf die Unternehmenskultur, Gehaltsschemata, Personalpolitiken und vieles mehr. Im Vergleich zu Aufsichtsrätinnen sind sie zudem für andere Beschäftigte eines Unternehmens deutlich sichtbarer und wirken somit noch besser als Rollenvorbilder und als Beleg, dass es Frauen bis ins Top-Management schaffen können. Für all das können gesetzliche Vorgaben zur Repräsentation von Frauen in Spitzengremien der Anstoß sein.

Deshalb spricht vieles dafür, solche Vorgaben gegebenenfalls noch auszuweiten. Mit 66 Unternehmen ist die Reichweite des Beteiligungsgebots für Vorstände in Deutschland äußerst gering. Das zeigt auch ein Vergleich aller in der Europäischen Union existierenden Geschlechterquoten im zweiten Teil des diesjährigen DIW Managerinnen-Barometers. Die Politik sollte daher die Ausweitung der Mindestbeteiligung in Vorständen, beispielsweise auf sämtliche börsennotierte Unternehmen, in Erwägung ziehen.

Virginia Sondergeld

Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Economics

Katharina Wrohlich

Leiterin in der Forschungsgruppe Gender Economics



JEL-Classification: D22;J16;J59;J78;L21;L32;M14;M51
Keywords: corporate boards, board composition, boards of directors, board diversity, Europe, women directors, executive directors, gender equality, gender quota, Germany, management, private companies, public companies, supervisory boards, executive boards, CEOs, women, finance industry, financial sector, private and public banks, insurance companies
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2022-3-1

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/251395

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