Direkt zum Inhalt

„Bedeutender Tag für die EU-Wettbewerbspolitik“

Statement vom 10. September 2024

Zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gegen Google und Apple äußert sich Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

BlockquoteHeute ist ein bedeutender Tag für die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei wegweisende Urteile gefällt: Zum einen wurde die gegen Google verhängte Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes bestätigt. Zum anderen - und vielleicht überraschender - entschied der EuGH, dass Apple 13 Milliarden Euro an Irland zurückzahlen muss. Die Steuervergünstigungen, die Apple in Irland erhielt, wurden als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft.  

Während die erste Entscheidung in einer Zeit, in der auch US-Gerichte gegen die Monopolstellung von Google und deren Missbrauch vorgehen, als fast schon erwartet gelten kann, ist insbesondere die Entscheidung im Fall Apple ein überraschender und wichtiger Erfolg für die Europäische Kommission. Dies gilt umso mehr, als die EU-Gerichte zuvor die Position von Apple gestützt hatten, dass die gewährten Steuervergünstigungen keinen wettbewerbsverzerrenden Vorteil darstellten.  

Die Entscheidung stellt jedoch klar, dass Steuerabkommen, die multinationale Unternehmen deutlich niedriger besteuern als andere Unternehmen, gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist dieser Fall besonders bemerkenswert, da er grundsätzliche Fragen zur Steuerpolitik multinationaler Unternehmen und deren Auswirkungen auf den fairen Wettbewerb in Europa aufwirft. Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen keine Steuerstrukturen nutzen dürfen, die ihnen unlautere Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen. Denn das würde den Binnenmarkt weniger fair machen und zu verzerrten Entscheidungen auf Seiten vieler Akteure führen.  

Die nun auch vom Gericht bestätigte Entscheidung der Kommission sendet ein starkes Signal an große Technologiekonzerne und andere multinationale Unternehmen: Steuerabsprachen mit willigen Mitgliedstaaten dürfen nicht dazu genutzt werden, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren. Gleichzeitig zeigt sie den Bürgerinnen und Bürgern der EU, dass die Institutionen in der Lage sind, gegen Steuervermeidung durch mächtige Unternehmen vorzugehen. Unternehmen müssen dort zu den Steuereinnahmen beitragen, wo sie ihre Gewinne erzielen.  

Diese beiden Urteile sind von großer Bedeutung in einer Zeit, in der die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission unter Beschuss steht und als mögliche Ursache für Wettbewerbsnachteile kritisiert wird. Im Gegenteil: Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln, die einen fairen Markt innerhalb der EU garantieren, ist eine der Stärken des europäischen Binnenmarktes, die zu Wohlstand und Wachstum führen. Insofern sind beide Entscheidungen besonders zu begrüßen.

keyboard_arrow_up