Aktuelles Projekt
Gemäß schweizerischem Eisenbahngesetz (EBG) muss der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Infrastrukturbetreiber zu entrichtende Trassenpreis jene Kosten der Bahninfrastruktur decken, die ein Zug mit seiner Durchfahrt auf dem Schienennetz unmittelbar verursacht. Die Trassenpreissetzung der Schweiz basiert damit auf den (kurzfristigen) Grenzkosten der Infrastrukturnutzung. Den Grenzkosten kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie das preisliche Signal für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Kapazität darstellen. Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz (BAV) überprüft all vier Jahre die Berechnungsgrundlagen für die Grenzkosten. Im Rahmen der aktuellen Überprüfung führt das DIW Berlin gemeinsam mit der TU Dresden im Auftrage des BAV erstmals für den sogenannten Basispreis Trasse eine ökonometrische Schätzung der gewichtsunabhängigen Grenzkosten für den Betrieb und die Unterhaltung durch.
Themen: Unternehmen , Verkehr