Bundesregierung scheitert mit Bürokratieabbau ohne Strategie

Medienbeitrag vom 18. November 2025

Die fehlende Gesamtstrategie beim Abbau von Bürokratie erschwert Unternehmen und Bürgern den Alltag und hemmt den Standort Deutschland. 

Das Ziel der aktuellen Bundesregierung, die Bürokratiekosten um 25 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 zu senken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Tagung des ersten „Entlastungskabinetts“ vorvergangene Woche war dabei ein wichtiges Signal, dass sich diese Bundesregierung des Themas ernsthaft annehmen will. Doch die Ergebnisse überzeugen bislang kaum.

Dieser Gastbeitrag von Alexander S. Kritikos erschien am 18. November 2025 in der Frankfurter Rundschau.

Bürokratie ist zum Mühlstein im unternehmerischen Alltag geworden und ein wesentlicher Grund, dass der Standort Deutschland kränkelt. Produktion in Deutschland lohnt immer weniger. Und das, obwohl verschiedene Bundesregierungen in den letzten 20 Jahre schon versucht haben, mit vier Bürokratieentlastungsgesetzen den Standort Deutschland attraktiver zu machen. Vergeblich: Denn gleichzeitig wurden viel mehr neue Gesetze und Vorschriften auf den Weg gebracht, zuletzt allein 14 000 aus der EU, deren zusätzliche Belastungen die Entlastungen aus diesen Gesetzen bei weitem übersteigen.

Das Entlastungskabinett hat acht Gesetzesentwürfe beschlossen, um Unternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie zu entlasten, unter anderem die Vereinfachung der Gewerbeordnung an mancher Stelle, die Aufhebung vereinzelter Berichtspflichten für verschiedene Bereiche und die Digitalisierung von Grundstückskaufverträgen. Doch was mit markigen Sinnsprüchen wie „weniger Muss, mehr Haus“, „Sicher arbeiten, schlau regeln“, oder „Berichten, was wirklich zählt“ begleitet wird, ist nichts anderes als ein weiteres Herumdoktern an Symptomen. Denn auch diese Bundesregierung konzentriert sich, wie ihre Vorgängerregierungen, in der Herangehensweise auf Einzelmaßnahmen.

Vorschriften werden reduziert – und an anderer Stelle wieder hinzugefügt

Damit einher gehen zwei Probleme: Zum einen mag die Regulierungsdichte, also die Summe aller Verwaltungsvorschriften, mit den geplanten Schritten auf der einen Seite reduziert werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass an anderer Stelle neue Verwaltungsvorschriften wieder hinzugefügt werden. Die resultierenden Nettoeffekte werden viel kleiner sein als gedacht, wenn überhaupt welche übrigbleiben. Diese geringeren Nettoeffekte müssen aber bei einer solchen Herangehensweise berücksichtigt und dementsprechend der Abbau von Regulierung viel intensiver betrieben werden, um Regulierung tatsächlich netto, also unter Berücksichtigung aller gleichzeitig neu verabschiedeten Vorschriften, um 25 Prozent abzubauen.

Das zweite, größere Problem ist das Fehlen einer Gesamtstrategie. Denn die Wahrnehmung von Regulierung in den Unternehmen und bei den Bürgerinnen und Bürgern hängt nicht nur von der Zahl der Vorschriften per se ab, sondern auch von der Qualität der Verwaltungen, die Regulierungs- und Verwaltungsvorschriften ausgestalten und umsetzen. Dementsprechend muss nicht nur die Zahl der Regulierungsvorschriften in den Blick genommen werden, wie das die jetzige Bundesregierung wieder in erster Linie macht. Viel wichtiger ist, dass die Verwaltungsqualität bei der Umsetzung von Regulierung systematisch verbessert wird.

Damit wird die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu einem zentralen Element der aktiven Gestaltung von Wirtschaftspolitik. Eine qualitativ hochwertige Verwaltung zeichnet sich durch schlanke Verfahren, verständliche Vorschriften und zumutbare Berichtspflichten aus. Bei hoher Verwaltungsqualität werden Entscheidungen und Genehmigungsverfahren innerhalb von Wochen – und nicht erst nach Jahren – effizient und transparent getroffen. Die Dauer von Genehmigungsverfahren macht zum Beispiel für Investoren häufig den entscheidenden Unterschied aus. Wesentlich ist dabei, ob die umsetzende Verwaltung als Partner agiert, der Genehmigungsverfahren unterstützt und bei der Umsetzung von Vorschriften Unternehmen aktiv entlastet. Bei guter Verwaltungsqualität bietet die öffentliche Verwaltung schließlich den wichtigsten Vorteil von Regulierung: Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Auf dieses zentrale Element zum Bürokratieabbau geht auch die jetzige Bundesregierung viel zu wenig und vor allem nicht systematisch ein. Entsprechend lässt sich prognostizieren, dass auch unter dieser Bundesregierung kein wirkungsvoller Bürokratieabbau zustande kommen wird, solange sie wie im Hamsterrad versucht, Vorschriften an einzelner Stelle abzubauen.

Vielmehr sollte der Abbau von Vorschriften mit einer besseren Verwaltungsqualität kombiniert werden. Dazu gehören auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Umsetzung von Verwaltungsverfahren.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, „den Menschen und Unternehmen als Partner und Ermöglicher begegnen zu wollen“. Dazu braucht es, wie im Koalitionsvertrag treffend festgehalten, „einen Mentalitätswechsel“. Mit einer solchen Strategie ließe sich dieser Mentalitätswechsel realisieren und die Bürokratiebelastung auch um mehr als 25 Prozent reduzieren.

Themen: Unternehmen

Alexander S. Kritikos
Alexander S. Kritikos

Forschungsgruppenleiter in der Forschungsgruppe Entrepreneurship

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