Nach Abschaffung der Privilegien sollte die Erbschaftsteuer für Unternehmen gestundet werden: Interview

DIW Wochenbericht 4 / 2026, S. 48

Stefan Bach, Erich Wittenberg

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Herr Bach, die Erbschaftsteuer ist aktuell Gegenstand politischer Diskussionen und steht zudem auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Wo liegt das Problem? Bei dem Verfahren geht es um die Vergünstigungen für Unternehmensübertragungen. Diese bleiben weitgehend steuerfrei, selbst bei sehr hohen Übertragungen bis in den dreistelligen Millionen- und Milliardenbereich. Das ist auch aus ökonomischer Perspektive überzogen, denn bei solch wertvollen Unternehmen gefährdet die Erbschaftsteuer keine Arbeitsplätze. Deshalb kann man erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als verfassungswidrig einstufen und den Gesetzgeber zu Neuregelungen auffordern wird.

Sie haben im aktuellen Wochenbericht Reformszenarien vorgestellt. Wo liegen nach den Ergebnissen Ihrer Studie die wesentlichen Stellschrauben für eine Erbschaftsteuerreform? Die Steuervergünstigungen sollten reduziert und die Freibeträge erhöht werden. Die Freibeträge sind seit 15 Jahren unverändert, während gleichzeitig die Vermögenspreise und damit auch das Steueraufkommen sehr stark gestiegen sind. Die Mehreinnahmen, die man durch diese Maßnahmen erzielt, sollten für eine Senkung der Steuertarife verwendet werden. Auch die komplizierten Tarifstrukturen sollte man etwas vereinfachen und dabei Entlastungen vorsehen.

Sie schlagen im aktuellen Wochenbericht, ähnlich wie gerade die SPD, einen höheren Lebensfreibetrag vor. Wo liegen die Vorteile dieses Konzepts? Wir schlagen einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro vor. Diesen Betrag kann man im Laufe seines Lebens steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, erst höhere Summen werden besteuert. Der Vorteil ist, dass dadurch viele Erbinnen und Erben, die jetzt mit ihren Freibeträgen nicht auskommen, entlastet würden. Zugleich wird verhindert, dass diese Freibeträge im Laufe des Lebens mehrfach genutzt werden können, wie das derzeit der Fall ist.

Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung der Steuerprivilegien auf das Aufkommen der Erbschaftsteuer? Durch die Abschaffung der Steuerprivilegien könnten langfristig rund acht Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr erzielt werden, allerdings erst langfristig, weil die Erbschaftsteuer gestundet werden sollte. Das Geld könnte man verwenden, um zum einen die Freibeträge zu erhöhen, die gleichzeitig mit dem Lebensfreibetrag begrenzt werden, und zum anderen die Tarife zu entlasten. Dabei könnte immer noch ein Mehraufkommen von zwei bis drei Milliarden Euro erzielt werden.

Wie lassen sich hohe Steuervorteile bei Familienunternehmen vermeiden, ohne den Betrieb oder die Existenz des Unternehmens zu gefährden? Das Problem ist, dass das Geld aus den Betrieben herausgenommen werden muss, denn es liegt ja nicht liquide vor, beziehungsweise die liquiden Mittel sind dann nicht für betriebliche Investitionen verfügbar. Daher muss man eine höhere Erbschaftsteuer auf jeden Fall bei den Firmen stunden, sodass sie den Betrag über 15 oder 20 Jahre aus ihren Gewinnen abzahlen können. Natürlich sind auch das laufende Belastungen für die Unternehmen. Zur Entlastung könnte man einen gesonderten Freibetrag, wie ihn die SPD gerade vorgeschlagen hat, oder gegebenenfalls weitere Vergünstigungen vorsehen. Zumindest sollte man in der aktuellen Situation, angesichts der Industriekrise und des Strukturwandels, auch bei größeren mittelständischen Unternehmen und Großunternehmen mit Vermögen über fünf Millionen Euro vorsichtig sein.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

O-Ton von Stefan Bach
Nach Abschaffung der Privilegien sollte die Erbschaftsteuer für Unternehmen gestundet werden - Interview mit Stefan Bach

Stefan Bach

Wissenschaftler Abteilung Staat


DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-4-2


Die Publikation ist gemäß der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-4.0 nachnutzbar: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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