„Besser Ehegattensplitting und Minijobs reformieren, als Recht auf Teilzeit streichen“

Statement vom 26. Januar 2026

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt: 

BlockquoteDie Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.

Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte."

Katharina Wrohlich
Katharina Wrohlich

Leiterin der Forschungsgruppe Forschungsgruppe Gender Economics

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