Blog Marcel Fratzscher vom 2. März 2026
Der Landkreis Nordhausen verpflichtet arbeitsfähige Grundsicherungsempfänger zu Arbeit. Das ist nicht falsch – sofern ein paar Kriterien erfüllt werden.
Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 27. Februar 2026 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen.
Wer im Landkreis Nordhausen in Thüringen unter 25 Jahren alt ist und Grundsicherung bezieht, muss gemeinnützige Arbeit leisten. Die Arbeitspflicht gilt für alle, die gesund sind und keiner Ausbildung nachgehen. Wer sich weigert, wird notfalls vom Ordnungsamt aufgesucht.
Dieses Pilotprojekt soll nun verstetigt werden. Der Landkreis hat damit eine Debatte neu entfacht, die weit über Thüringen hinausreicht. Für die einen ist das Vorgehen überfällig und konsequent, für andere ein sozialpolitischer Tabubruch. Wie so oft liegt die Wahrheit dazwischen.
Zunächst lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und sich das Ziel des Bürgergelds und des Sozialstaats insgesamt zu vergegenwärtigen. Ein moderner Sozialstaat darf sich nicht darauf beschränken, Bedürftige ruhigzustellen und Armut zu verwalten. Sein Kernauftrag ist Fürsorge und gleichzeitig auch: Befähigung. Er soll Menschen stabilisieren, ihre Würde sichern und sie in die Lage versetzen, wieder selbstbestimmt am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Gemessen an diesem Anspruch ist die Maßnahme in Nordhausen sinnvoll. Eine regelmäßige Beschäftigung bringt einem Teil der Betroffenen Struktur in den Alltag, schafft Routine, stärkt vielleicht sogar das Selbstvertrauen und kann soziale Kompetenzen fördern. Gerade junge Menschen, die bislang keinen Zugang zu Ausbildung oder Arbeit gefunden haben, profitieren oft mehr von klaren Erwartungen und praktischer Einbindung als von reinen Geldleistungen.
Die große Mehrheit der Menschen, die Grundsicherung beziehen, wollen arbeiten, finden aber keine passende Stelle, oft weil sie mit gesundheitlichen, familiären oder strukturellen Hürden kämpfen. Für viele ältere Langzeitarbeitslose ist außerdem der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt deutlich schwieriger – trotz Motivation und Einsatz.
Auch die Argumente gegen solche Programme greifen zu kurz. Bundessozialministerin Bärbel Bas verweist auf den zusätzlichen Aufwand und die Kosten für Jobcenter und Kommunen. Sie hat recht damit, dass solche Maßnahmen aufwendig sind.
Doch wenn es gelingt, auch nur einen Teil der Teilnehmenden langfristig in reguläre Beschäftigung zu bringen, dann rechnen sich diese Investitionen. Die Betroffenen gewinnen an Lebenszufriedenheit und Einkommen, der Staat spart mittelfristig Sozialausgaben und profitiert von zusätzlichen Steuereinnahmen. Arbeitsmarktpolitik ist immer auch eine Investition in gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Das Projekt in Nordhausen ist dabei nicht neu. Es erinnert an das solidarische Grundeinkommen, das vor rund acht Jahren unter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller in Berlin eingeführt wurde. Langzeitarbeitslose erhielten dort einen Anspruch auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitjobs im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich. Ziel war nicht Zwang, sondern Stabilisierung. Es sollte Teilhabe und eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Auch dieses Instrument war kein Allheilmittel, aber für viele ein wichtiger Schritt zurück in ein geregeltes Arbeitsleben.
Eine maßvolle Verpflichtung zur Arbeit kann zudem als gerecht empfunden werden. Ein Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Wenn der Eindruck entsteht, Leistungen würden dauerhaft ohne jede Gegenleistung gewährt, untergräbt das die Solidarität und spielt Populisten in die Hände, die das Bürgergeld als überzogen oder leistungsfeindlich brandmarken. Klare Regeln des Förderns und Forderns können diesen Erzählungen den Boden entziehen, ohne Bedürftige zu stigmatisieren oder den Sozialstaat zu demontieren.
Gleichzeitig bleibt ein wichtiges Argument dagegen bestehen: Eine Arbeitspflicht ist paternalistisch. Sie drängt Menschen zu Tätigkeiten, zu denen sie sich nicht aus eigener Überzeugung entscheiden, sondern aus Angst vor Sanktionen. Dieses Spannungsfeld lässt sich nicht auflösen, es lässt sich nur verantwortungsvoll gestalten. Verpflichtende Arbeit darf nie Selbstzweck sein, sondern muss eingebettet werden in Beratung, Qualifizierung und individuelle Unterstützung. Als alleiniges Instrument wäre sie sozialpolitisch falsch.
Deshalb sollte eine Ausweitung nur für klar definierte Gruppen gelten: für Menschen, die gesundheitlich arbeitsfähig sind, sich nicht in Ausbildung oder Qualifizierung befinden und für die eine solche Tätigkeit die Vermittlung in reguläre Arbeit nicht behindert. Kurzfristig kostet das den Staat mehr Geld. Langfristig kann es jedoch Einsparungen bringen, ohne falsche Erwartungen zu wecken.
Denn eine Arbeitspflicht allein wird weder zu einem Beschäftigungswunder führen, noch das Bürgergeld massenhaft überflüssig machen. Sie darf zudem nicht das einzige oder zentrale Instrument der Arbeitsmarktpolitik sein, sondern eines von vielen: Qualifizierung, individuelle Förderung, gute Kinderbetreuung, Gesundheitsunterstützung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Richtig eingesetzt, ist sie dann ein sinnvoller Baustein auf dem Weg zu einem aktivierenden Sozialstaat.
Themen: Öffentliche Finanzen , Steuern , Verteilung