Statement vom 24. September 2026
Am morgigen Freitag wird der Bundestag über den von der Koalition beschlossenen Tankrabatt entscheiden. Stefan Bach, Steuerexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), empfiehlt eine für Geringverdienende und Pendelnde zielgenauere Alternative über den Direktauszahlungsmechanismus.
Der neue Tankrabatt ist kein zielgenaues Instrument zur Entlastung der Bevölkerung, da er nach dem Gießkannenprinzip auch Haushalten mit hohen Einkommen zugutekommt oder Freizeitfahrten fördert. Zugleich wird der notwendige Anreiz zum Energiesparen abgeschwächt. Eine zielgenauere Alternative wäre ein einkommensdifferenziertes Energiegeld. Dieses muss zunächst über den Direktauszahlungsmechanismus an alle ausgezahlt werden. Technisch steht dieser Mechanismus bereit, doch haben bisher nur wenige ihre Kontoverbindung hinterlegt. Aber wenn ein Energiegeld von beispielsweise 200 Euro ausgelobt würde, stiege die Erfassung wohl innerhalb weniger Wochen rasant an. Wer sich nicht registriert, könnte zu Weihnachten einen Gutschein über einen geringeren Betrag per Post erhalten.
Die weitere Herausforderung liegt in der Differenzierung nach den individuellen Einkommen, damit es zielgenau nur an Geringverdienende geht. Eine Einkommensprüfung bereits bei Auszahlung ist administrativ zu aufwendig, da die Finanzbehörden die aktuellen Einkommen nicht kennen. Stattdessen sollte das pauschal ausgezahlte Energiegeld bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr über einen gesonderten Tarif versteuert werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass die unteren 40 Prozent der Einkommensverteilung das Energiegeld vollständig steuerfrei behalten dürfen. Bei mittleren Einkommen würde es mit steigenden Einkommen schrittweise belastet, während es die oberen 40 Prozent vollständig zurückzahlen müssen.
Ein Energiegeld von beispielsweise 200 Euro – als Weihnachtsgeld bis Mitte Dezember an alle ausgezahlt – würde den Staat zunächst mehr als 16 Milliarden Euro kosten. Durch die nachträgliche Einkommensdifferenzierung ließen sich die fiskalischen Kosten jedoch um die Hälfte reduzieren. Das wäre zwar immer noch teurer als der Tankrabatt, aber dafür zielgenau.
Pendelnden könnte man zusätzlich ein Mobilitätsgeld von beispielsweise 3 Cent je Entfernungskilometer zahlen. Das würde zusätzlich 0,8 Milliarden Euro kosten, wenn man es der oberen Einkommenshälfte bei der Einkommensteuer wieder abzieht.
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