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EU-Roaming-Verordnung: Theoretisches Modell deutet auf positive Wirkung hin

Bericht vom 31. Januar 2018

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen Mobilfunkanbieter im Europäischen Wirtschaftsraum keine Preisaufschläge für im europäischen Ausland geführte Gespräche, verschickte SMS oder die Datennutzung verlangen. Mit dieser Regulierung soll ein digitaler Binnenmarkt ohne Benachteiligung der KonsumentInnen geschaffen werden. Die EU-Verordnung lässt Veränderungen in den Tarifstrukturen von Mobilfunkverträgen erwarten. Theoretische Überlegungen zeigen: Solange Mobilfunkanbieter eine Roaming-Option für wenigreisende NutzerInnen nicht ausschließen, profitieren alle von der EU Verordnung – selbst diejenigen, die nur selten verreisen. In diesem Fall sind auch positive Wirkungen auf die gesamte soziale Wohlfahrt zu erwarten. Negative Wirkungen auf alle NutzerInnen sind allerdings dann abzusehen, wenn die Roaming-Option in einigen Tarifen ausgeschlossen wird. Das konkrete Marktergebnis hängt davon ab, wie sehr sich KonsumentInnen in ihrem Nutzungsverhalten unterscheiden. Die Tatsache, dass Tarife ohne Roaming-Option hierzulande von keinem der drei Netzbetreiber angeboten werden, legt eine positive Bewertung der Regulierungsmaßnahmen nahe.

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