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„Wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamts gegen Facebook“

Statement vom 8. Februar 2019

Das Bundeskartellamt hat Facebook Beschränkungen bei der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Der Wettbewerbsökonom Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), kommentiert die Entscheidung wie folgt:

BlockquoteDie Entscheidung des Bundeskartellamts ist eine wegweisende: Erstmals wurde die Rolle von Daten und die Verletzung des Datenschutzes unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten als potentieller Marktmissbrauch unter die Lupe genommen. Obwohl einige Punkte der Entscheidung, etwa die Definition des relevanten Markts und die Messung der Dominanz von Facebook kritisch diskutiert werden, ist die Entscheidung grundsätzlich zu begrüßen. Facebooks Sammlung persönlicher Daten ist besorgniserregend – insbesondere, weil den meisten Nutzerinnen und Nutzern nicht bewusst ist, dass ihre Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden. Der Besitz von großen Datenmengen hat darüber hinaus Konsequenzen für den Wettbewerb, denn Daten können als Eintrittsbarriere gegenüber potentiellen Konkurrenten dienen. Das Bundeskartellamt sendet somit ein von vielen seit langem erwartetes Signal an die große Techkonzerne, dass persönliche Daten eine enorme Quelle von Macht sein können, die nicht missbraucht werden darf. Die Entscheidung wird sicherlich auch eine wichtige Rolle mit Blick auf die vor ein paar Wochen von Facebook angekündigten Pläne spielen, die Messenger-Plattformen von Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Nun wird es darauf ankommen, wie die Entscheidung des Bundeskartellamts durchgesetzt wird.

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