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Abschaffung der Frauenrente: mehr Beschäftigung, aber auch mehr soziale Risiken

Pressemitteilung vom 3. April 2019

DIW Berlin untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und zieht eine gemischte Bilanz 

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 hat zur Folge, dass mehr Frauen über 60 erwerbstätig bleiben. Auf der anderen Seite bleiben durch die Erhöhung der Altersgrenze jetzt auch mehr Frauen dieser Altersgruppe längere Zeit arbeitslos oder beruflich inaktiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zieht deshalb eine gemischte Bilanz der Reform. „Viele berufstätige Frauen haben Ihren Rentenzugang verschoben. Insofern war die Reform erfolgreich: Erwerbstätige Frauen bleiben länger erwerbstätig“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Für arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen verlängere sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne eine Chance auf Wiederbeschäftigung. Bei künftigen Reformen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher auf eine längere Anpassungszeit geachtet werden und die berufliche Wiedereingliederung von älteren Menschen mehr im Mittelpunkt stehen.

Der Rentenzugang findet später statt

Die Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1999 war eine der größten Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. Sie erhöhte im Prinzip das Rentenzugangsalter für die Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 schlagartig um drei Jahre. Sie können nun nicht mehr mit 60, sondern erst mit 63 Jahren eine gesetzliche Altersrente beziehen. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein früherer Rentenzugang noch möglich. Die DIW-ÖkonomInnen Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke verglichen die Erwerbsquoten und den Rentenzugang von Frauen der Geburtsjahrgänge unmittelbar vor und nach der Reform. Anhand von Versicherungsbiografien aus den Daten  der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungskontenstichprobe (VSKT) 2016) konnten sie feststellen, dass die Erwerbsquote der Frauen des Jahrgangs 1952 insgesamt um acht Prozentpunkte gestiegen ist und im Alter ab 60 Jahren bei gut 39 Prozent stabil blieb, während sie bei den Frauen des Jahrgangs 1951 von 35,5 Prozent auf gut 30 Prozent gesunken war. Die Beschäftigungseffekte sind auch auf den boomenden Arbeitsmarkt zurückzuführen und wären bei einer schlechteren konjunkturellen Lage vermutlich nicht so hoch ausgefallen.

© DIW Berlin

Etwa acht Prozent der Frauen beider Jahrgänge waren mit 60 Jahren arbeitslos. Für den Jahrgang 1951 sank die Arbeitslosigkeit im Alter von 60 bis 63 Jahren auf unter sechs Prozent, im Reformjahrgang 1952 stieg sie bis zum Alter von 63 Jahren sogar leicht an. Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Nichterwerbstätigkeit. „Vor der Reform waren viele Frauen mit 60 arbeitslos oder nichterwerbstätig und sind es nach der Reform geblieben“, sagt Geyer. Die Frauen haben ihr Erwerbsverhalten als Reaktion auf die Reform nicht aktiv angepasst. Verstärkte Ausweichreaktionen in die Erwerbsminderungsrente waren ebenfalls nicht festzustellen.

Schlüsselfaktor (hoher) Bildungsabschluss

Eine zentrale Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Reform spielt der Bildungsabschluss: Unter Heranziehung von Daten aus dem Mikrozensus konnten die StudienautorInnen die Wirkungen der Reform auf verschiedene Gruppen von Frauen feststellen. Bei den Frauen mit einem hohen Bildungsabschluss nimmt insbesondere die Erwerbstätigkeit zu; sie kompensierten den aufgeschobenen Renteneintritt zu mehr als 70 Prozent durch eine Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit. Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss konnten dies nur zu knapp 50 Prozent; dementsprechend fiel in dieser Gruppe der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit deutlich höher aus. Möglicherweise sind dadurch bereits bestehende ökonomische Unterschiede noch verstärkt worden.

Auch im Haushaltskontext gab es Unterschiede: So war für alleinstehende Frauen der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 23 Prozent dreimal so hoch wie für Frauen in Partnerschaft. Für letztere stieg dagegen in erster Linie die Nichterwerbstätigkeit, vor allem dann, wenn der Partner über ein hohes Einkommen verfügte.

Links

O-Ton von Johannes Geyer
"Für erwerbslose Frauen ist die Reform problematisch" - Interview mit Johannes Geyer
Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

Peter Haan

Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

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