Direkt zum Inhalt

„Mindestlohn nicht nur erhöhen, sondern auch besser kontrollieren“

Statement vom 23. Februar 2022

Die Bundesregierung hat heute die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro beschlossen. Johannes Seebauer, DIW-Experte für Arbeit und Beschäftigung, kommentiert dies wie folgt:

BlockquoteDie Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bedeutet für viele Beschäftigte ein spürbares Wachstum der Bruttostundenlöhne. Ob sich dies auch in ein erhöhtes Monatseinkommen übersetzt, hängt aber von den Anpassungsreaktionen von Arbeitgebern und Beschäftigten ab. Beispielsweise führte die Einführung des Mindestlohns dazu, dass häufig die bezahlte Arbeitszeit reduziert wurde – besonders bei geringfügig Beschäftigten, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten. Zwar mag dieser Effekt durch die ebenfalls geplante Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro im Monat gedämpft werden, doch spräche vieles dafür, Minijobs einzudämmen anstatt sie auszuweiten. Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sind Teilzeitfalle und anfällig für Missbrauch. Die Einhaltung der Mindestlohngesetze ist aber ein Faktor, der über Erfolg oder Misserfolgs des Mindestlohns entscheidet: Schon jetzt erhalten viele Beschäftigte den Mindestlohn nicht. Um wirksam zu sein, sollte die Erhöhung des Mindestlohns mit mehr Kontrollen und auch mit einer verbesserten Arbeitszeiterfassung einhergehen. Dies gilt umso mehr, da durch die Erhöhung des Mindestlohns die Löhne einer Vielzahl von Beschäftigten steigen müssen. Zu überlegen wäre ferner, ob sich Unternehmen, denen Mindestlohnunterschreitungen nachgewiesen wurden, auf öffentliche Aufträge bewerben dürfen.

keyboard_arrow_up