Medienbeitrag vom 4. Juni 2024
Mit dem Rentenpaket II erreicht die Ampel nicht, was sie will. Es muss ergänzt werden.
Das Rentenpaket II soll also die „Jahrhundertreform“ sein? Das Rentenniveau, für das bis 2025 bereits eine Garantie gilt, wird bis 2039 auf 48 Prozent festgeschrieben und zudem eine schuldenfinanzierte Säule aufgebaut, das „Generationenkapital“, die von Mitte der 30er Jahre den Beitragssatz zur Rente stabilisieren soll. Der Umfang der neuen Säule ist allerdings so gering, dass die steigenden Beiträge und Steuerzuschüsse dadurch kaum gedämpft werden. Es kommt also zu erheblichen Mehrbelastungen.
Dieser Gastbeitrag von Johannes Geyer und Peter Haan erschien am 4. Juni 2024 bei der Frankfurter Rundschau.
Bemerkenswert ist dabei, dass es die SPD war, die durch die Einführung des demografischen Faktors den Kurs auf das sinkende Rentenniveau gestellt hat, der jetzt korrigiert wird. Damals argumentierte die SPD übrigens ähnlich wie die aktuellen Kritiker*innen des Rentenpakets und forderte eine stärkere Beteiligung der Rentner*innen an der Finanzierung des demografischen Wandels.
Diese Beteiligung ist vom Tisch. Ob es dabei bleibt, ist ziemlich unsicher. Kurzfristig sieht die Reform nicht schlecht aus. Das Rentenpaket verbessert die Aussichten künftiger Renter*innen, gleichzeitig kostet das Rentenpaket II den Staat noch nichts.
Der Test der Rentengarantie steht noch aus: Erst Ende der 20er und zu Beginn der 30er Jahre – dann unter einer neuen Regierung – wird sich zeigen, wie verlässlich die Garantie ist. Erst dann wird viel Geld nötig sein, um das Niveau auf 48 Prozent zu halten.
Die Korrektur dieser Rentengarantie ist wahrscheinlich. Die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten 15 Jahre lässt sich wohl nicht wiederholen, viele Reserven gibt es nicht mehr. Die Hoffnung, man würde aus der demografischen Entwicklung durch eine gute Arbeitsmarktentwicklung herauswachsen, wird ziemlich sicher enttäuscht werden.
Um die Niveaugarantie abzusichern, hätten mehr Bausteine für ihre Finanzierung Teil des Pakets sein müssen. Die Bunderegierung hat es versäumt, Schritte zur Entlastung des Beitragssatzes zu entwickeln. Möglich wäre beispielsweise eine Ausweitung des Kreises der Versicherten auf Selbständige und weniger Verbeamtungen. Das würde kurz- und mittelfristig eine Entlastung bringen.
Denkbar wären auch Reformen der Rente mit 63 oder höhere Steuerzuschüsse zur Rentenversicherung. Oder man reduziert die Kosten der Haltelinie durch mehr Umverteilung im Rentensystem, sodass das Rentenniveau von Personen mit geringen Renten durch eine Absenkung bei Personen mit höheren Renten zumindest teilweise finanziert würde. Ein ähnlicher Vorschlag wurde auch vom Sachverständigenrat diskutiert.
Das Generationenkapital jedenfalls kommt sehr spät und ist zu klein dimensioniert, um einen relevanten Unterschied zu machen. Andere Staaten wie Finnland, Kanada, Japan oder auch Schweden haben bereits begonnen, ihre Umlagerente durch eine kapitalgedeckte Säule zu ergänzen. Dort erreichen diese Fonds aber gemessen an der Wirtschaftsleistung ein Vielfaches des für Deutschland geplanten Volumens und bieten entsprechend mehr Entlastung.
Das Generationenkapital weckt Hoffnungen, die es so nicht einlösen kann. Gleichzeitig wird es in dieser Legislatur keinen Neustart bei der ergänzenden Vorsorge, sei es privat oder betrieblich, geben. Die Widerstände gegen ein staatlich organisiertes Standardprodukt wie in Schweden sind noch immer groß.
Stattdessen wird es kleine Reformen im bestehenden System geben, die die Verbreitung der Zusatzvorsorge nicht merklich steigern werden. Dabei ist klar, dass auch ein gesetzliches Rentenniveau von 48 Prozent nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard in der Breite zu sichern. Ergänzende Vorsorge ist und bleibt notwendig – und das Versäumnis, nicht endlich das komplette System zu reformieren, tritt besonders im Licht des Selbstlobs der Bundesregierung für das Rentenpaket II zu Tage.
Bemerkenswert am Generationenkapital ist zudem, dass trickreich die Schuldenbremse umgangen wird, sodass die zusätzliche Verschuldung keine Auswirkung auf die Schuldenbremse hat. Hier wirkt sich der unmittelbare Investitionscharakter in Kapitalanlagen mildernd aus. Warum das bei Investitionen in Infrastruktur und Bildung nicht der Fall sein sollte, erschließt sich nicht.
Dass diese hedgefondsartige Finanzierung ausgerechnet das Herzensanliegen der FDP ist, macht die Sache noch bizarrer. Wenn man schon im Namen der Generationengerechtigkeit auftritt, dann sollte man nochmal über diesen Punkt nachdenken. Es gäbe jedenfalls mehr Raum für Schulden und vor allem bessere Investitionsgelegenheiten als das Generationenkapital.
Themen: Öffentliche Finanzen , Rente und Vorsorge