Für eine Stärkung des Bürgergelds: Kommentar

DIW Wochenbericht 30 / 2025, S. 476

Marcel Fratzscher

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Die neue Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen, Leistungen kürzen und Sanktionen verschärfen. Das ist ein großer Fehler. Solche Maßnahmen steigern die Armut, mindern die Teilhabe, verschlechtern die Arbeitsmarktchancen und rauben vielen Empfänger*innen ihre Würde. Der Schaden für die Betroffenen, unsere Demokratie und den Sozialstaat ist beträchtlich. Die Bundesregierung sollte einen anderen Kurs einschlagen, und das Bürgergeld gezielter gestalten.

Eine neue Studie im Auftrag des Vereins Sanktionsfrei, bestätigt, was viele andere Untersuchungen bereits zeigen: Die Leistungen des Bürgergelds – aktuell 563 Euro für Alleinstehende – sind zu niedrig und führen zu erheblichem materiellen Verzicht. Fast alle Bürgergeld-Empfänger*innen leben mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. Viel gravierender ist, dass es vielen am Notwendigsten fehlt: Über die Hälfte der befragten Eltern gibt an, auf Essen zu verzichten, damit die eigenen Kinder genug zu essen haben.

Diese Lebensrealität nimmt vielen Menschen ihr Selbstwertgefühl und ihre Würde. Drei von vier Bürgergeld-Empfänger*innen empfinden, dass sie kein würdevolles Dasein führen können. Nur einer von zehn sieht sich noch als Teil der Gesellschaft. Fast die Hälfte empfindet Scham, auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Die Folge ist der Rückzug aus sozialer, gesellschaftlicher und politischer Teilhabe. Wer ausgegrenzt wird, findet schwerer zurück – in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt.

Die Politik muss die Perspektiven und Sorgen der Betroffenen ernst nehmen, statt sie pauschal als „faul“ zu stigmatisieren. Zudem braucht es eine ernsthafte Investition in die Arbeitsmarktintegration. Die große Mehrheit der Empfänger*innen fühlt sich auch durch die Jobcenter nicht ausreichend unterstützt. Gleichzeitig zeigt eine Studie des DIW Berlin, dass Mitarbeitende in den Jobcentern über fehlende Mitwirkung einzelner Bürgergeld-Beziehender berichten. Der Staat muss mehr in Jobcenter investieren und gezielt dort stärken, wo es an Mitwirkung fehlt oder Missbrauch vorliegt.

5,4 Millionen Menschen leben in Deutschland vom Bürgergeld. Ein Drittel davon sind Kinder. Rund 800000 – überwiegend alleinerziehende Mütter – arbeiten, verdienen aber zu wenig, oft wegen mangelnder Betreuungsangebote. Die überwältigende Mehrheit will arbeiten, Teil der Gesellschaft sein und ein Leben in Würde führen. Dem gegenüber stehen im Jahr 2023 rund 16000 Totalverweigerer. Diese dürfen nicht als Rechtfertigung für eine Politik herhalten, die Millionen Menschen pauschal unter Verdacht stellt.

Kontrovers werden zudem Sanktionen diskutiert. Manche Politikerinnen und Bürger wünschen sich härtere Sanktionen gegen Mißbrauch und fehlende Kooperation für Bürgergeldempfänger. Die wenigen Studien, die es gibt, zeigen jedoch, dass Sanktionen langfristig kein effektives sondern eher ein kontraproduktives Instrument sein können. So zeigt eine Studie von Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, dass Sanktionen kurzfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit zwar erhöhen, sie aber langfristig sogar leicht reduzieren.

Wie die oben genannte Studie des DIW Berlin unterstreicht, müssen andere Wege gefunden werden, um die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Bürgergeldempfängern, auf der einen Seite, und den Jobcentern, auf der anderen Seite, zu verbessern. Das Ziel muss sein mehr Menschen aus dem Bürgergeld dauerhaft in Arbeit zu bringen.

Es ist höchste Zeit, den populistischen Angriff auf das Bürgergeld zu beenden. Dieser Populismus grenzt aus, stigmatisiert und verschlechtert die Chancen auf Wiedereingliederung. Auch unsere Demokratie leidet, wenn große Teile der Bevölkerung keine Teilhabe mehr erleben. Die Lösungen liegen auf dem Tisch: Ein Ende des Populismus – und stattdessen Investitionen in Teilhabe, Würde und Arbeitsmarktintegration.

Dieser Kommentar ist in einer längeren Version am 4. Juli 2025 bei Zeit online erschienen.


DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2025-30-3


Die Publikation ist gemäß der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-4.0 nachnutzbar: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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