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Schafft das Ehegattensplitting endlich ab

Blog Marcel Fratzscher vom 8. Januar 2018

Dieser Beitrag ist am 8. Januar bei SPIEGEL ONLINE erschienen. Co-Autorin dieses Gastbeitrags ist Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Deutschland in vieler Hinsicht deutlich höher als in vergleichbaren Ländern. Bei Löhnen, Steuern, Arbeitszeit, Karrierechancen, Rente und Armut stehen Frauen im Vergleich zu Männern hierzulande deutlich schlechter da als in anderen westlichen Staaten. Dafür gibt es viele Gründe, einer davon ist das Ehegattensplitting.

Deshalb ist eine ehrliche Debatte über die steuerliche Behandlung von Frauen und Männern geboten. Ziel muss es sein, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu verbessern. Es gibt dazu vielversprechende Modelle und Vorschläge, die der zukünftigen Regierung als Inspiration dienen können.

Unser Steuersystem unterscheidet nicht danach, zu welchen Anteilen das zu versteuernde Einkommen von beiden Partnern erwirtschaftet wird. Hat ein Ehepaar gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, so ist es ganz egal, ob beide dies zu gleichen Teilen erwirtschaften, ob einer alleine das tut, oder ob es anders aufgeteilt wird – die Steuerschuld ist immer dieselbe. In dieser vermeintlichen Neutralität besteht für Befürworterinnen und Befürworter des Ehegattensplittings der große Vorteil des Systems.

Doch ist das Ehegattensplitting wirklich so neutral? Beeinflusst es wirklich nicht, wer von den Ehepartnern zu welchen Anteilen Erwerbseinkommen erzielt? Es wäre dann wirklich neutral, wenn Frauen und Männer alles in allem gleich wären. Wenn sie also mit gleicher Wahrscheinlichkeit Kinder zur Welt brächten und betreuten, wenn sie gleich über alle Berufe und beruflichen Positionen verteilt wären und im Durchschnitt die gleichen Löhne verdienten.

Wir wissen aber, dass dem nicht so ist. In Wirklichkeit sind Frauen und Männer sehr unterschiedlich. Bekommt ein Ehepaar ein Kind, wird es von der Frau geboren. Sie unterbricht daher ihre Erwerbstätigkeit zumindest für die Zeit des Mutterschutzes und steht dann vor der Entscheidung, ob und wie lange sie zu Hause bleibt, um für das Kind zu sorgen.

Das Splitting wirkt wie eine hohe Steuer auf die Einkommen der Frauen

Natürlich kann auch der Vater des Kindes entscheiden, in Elternzeit zu gehen. Die Daten zeigen hier jedoch ein deutliches Bild: Selbst zehn Jahre nach Einführung des Elterngeldes und der Partnermonate nehmen nur 35 Prozent aller Väter überhaupt Elternzeit und die allermeisten von ihnen dabei exakt die Mindestanzahl von zwei Monaten. Das zeigt, dass Männer und Frauen in einigen für die Arbeitsangebotsentscheidung wesentlichen Merkmalen nicht gleich und daher vom Ehegattensplitting auch unterschiedlich betroffen sind.

In der überwiegenden Mehrzahl der Familien in Deutschland steht die Mutter nach einer längeren Erwerbsunterbrechung vor der Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang sie wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehrt. Nur selten müssen Väter diese Entscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund wirkt das Ehegattensplitting wie eine sehr hohe Steuer auf die Einkommen der betroffenen Frauen. Und es führt eben dazu, dass Frauen in Deutschland weniger arbeiten als in anderen Ländern.

Dadurch erwerben sie weniger Ansprüche, zum Beispiel auf Arbeitslosengeld oder Rente, weniger Qualifizierung und Karrierechancen. Dies rächt sich spätestens im Alter – oft aber schon dann, wenn Ehen geschieden werden oder der Ehepartner als Alleinverdiener ausfällt.

Ein neues Modell ist nötig

Von den diskutierten Alternativen zum Ehegattensplitting sticht eine besonders heraus: die sogenannte Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Dieses Modell zielt darauf ab, Ehepartner grundsätzlich individuell zu besteuern, aber Einverdiener-Ehepaaren einen doppelten Grundfreibetrag zu gewähren. In einem solchen System bliebe das Existenzminimum beider Ehepartner steuerfrei – Unterhaltsverpflichtungen blieben bis zu dieser Höhe also steuerlich berücksichtigt.

Klar, diese Reform würde für gut verdienende Paare zunächst eine deutliche Steuererhöhung darstellen, und das dürfte bei vielen Wählerinnen und Wählern nicht gut ankommen. Parteien, die in den vergangenen 15 Jahren für Modelle dieser Art geworben haben, sind dementsprechend am Wahltag abgestraft worden.

Es gäbe aber – das hat das DIW Berlin in einer Studie gezeigt – verschiedene Varianten, wie die Steuermehreinnahmen umverteilt werden könnten, sodass die überwiegende Mehrheit der Ehepaare mit Kindern nicht schlechter, teilweise sogar besser gestellt werden könnte.

Würde man beispielsweise das gesamte Steuermehraufkommen durch den Wegfall des Ehegattensplittings (circa 15 Milliarden Euro) gleich auf alle Kinder rückverteilen, würden nicht nur fast alle Ledigen mit Kindern, sondern auch die meisten Ehepaare mit Kindern profitieren – mitunter sogar deutlich, mit bis zu 100 Euro pro Monat. Eine Ausnahme wären nur die obersten 30 Prozent auf der Einkommensskala.

So könnte eine Subventionierung von Eheschließungen, die das Ehegattensplitting letztlich darstellt, durch eine stärkere zielgerichtete Förderung von Kindern ersetzt werden.

Die Überführung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung würde somit vier wichtige Beiträge leisten: Sie würde die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessern helfen, Kinder stärker fördern, Familien mit geringen Einkommen finanziell entlasten und über ein höheres Arbeitsangebot auch Deutschlands wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, weil für Mütter die Ausübung eines Jobs finanziell attraktiver würde. Dies sind gute Gründe für eine ehrliche Debatte um eine Reform des deutschen Steuersystems – bevorstehende Koalitionsgespräche sind dafür die perfekte Kulisse.

Themen: Gender , Steuern

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