Pressemitteilung vom 11. Mai 2022
Ausnahmsweise kein Gender Gap: Eltern machen beim Taschengeld keinen Unterschied zwischen Töchtern und Söhnen – Das gilt für alle Altersgruppen, für West- und Ostdeutschland und auch für separate Analysen nach dem Einkommen der Eltern
Regelmäßig belegen Studien mit Blick auf finanzielle Aspekte Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Bekannt sind beispielsweise die Gender Gaps bei Verdiensten und Renten. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt jedoch, dass es eine Ausnahme gibt: Beim Taschengeld sind Mädchen und Jungen in Deutschland im Durchschnitt gleichgestellt. Das gilt für alle Altersgruppen von sieben bis 19 Jahren und auch dann, wenn man die Taschengeldhöhe nach dem Einkommen der Eltern analysiert. Ob in einer Familie der Vater oder die Mutter das letzte Wort in finanziellen Angelegenheiten hat, spielt ebenfalls keine Rolle.
© DIW Berlin
„Dass es in Deutschland keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Höhe des Taschengeldes gibt, ist eine erfreuliche Nachricht“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. „Gleichzeitig ist der Befund bemerkenswert, denn bei anderen finanziellen Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder, etwa Schenkungen und Erbschaften, gibt es durchaus einen Gender Gap.“
Für die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Lukas Hain SOEP-Daten der Jahre 2000 bis 2019 von insgesamt rund 15 600 Kindern und Jugendlichen ausgewertet. Im aktuellsten verfügbaren Jahr 2019 bekamen Jungen und Mädchen im Alter von sieben bis zehn Jahren im Durchschnitt gut 13 Euro Taschengeld pro Monat, im Alter von elf bis 15 Jahren knapp 24,50 Euro und im Alter von 16 bis 19 Jahren gut 53 Euro monatlich. Statistisch signifikante Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen zeigten sich dabei nicht – auch nicht in einer separaten Analyse für Ost- und Westdeutschland.
Themen: Gender