Mit langem Atem zur Versicherungspflicht

Spätestens seit dem Hochwasser im Ahrtal ist klar, dass Naturkatastrophen auch in Deutschland verheerende Schäden anrichten können. Am DIW Berlin war es Gert G. Wagner, mehr als 20 Jahre Leiter des sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und einer der prägenden Sozialforscher Deutschlands, der ein Forschungsfeld eröffnete, das mit jedem Grad der Erderwärmung drängender werden sollte.

Die verheerenden Schäden der Flut im Ahrtal.
© Adobe/Christian

Bereits Anfang der 2000er Jahre wies er daraufhin, wie wichtig angesichts der globalen Erhitzung und der daraus resultierenden viel regelmäßigeren Überschwemmungen eine Versicherungspflicht für Hochwasser und andere Elementarschäden wäre. Statt Schutzmaßnahmen zu ergreifen und das Risiko gering zu halten, würden Länder und Kommunen einfach darauf vertrauen, dass der Bund im Falle einer Katastrophe schon helfen wird. Die Ad-hoc Hilfen des Staates und private Spenden würden darüber hinaus nötige Investitionen verhindern und die private Kaufkraft verringern, so dass die Konjunktur gebremst würde, so Wagner.infoReimund Schwarze, Gert G. Wagner, https://www.diw.de/de/diw_01.c.446806.de/publikationen/wochenberichte/2003_12_10/marktkonforme_versicherungspflicht_fuer_naturkatastrophen__bausteine_einer_elementarschadenversicherung.html Außerdem wurden die Versicherer vorsichtiger. Der Vorschlag, den Wagner zusammen mit Reimund Schwarze 2003 machte, war simpel: Alle Schäden, also die, die üblicherweise schon in einer Gebäudeversicherung drin sind, wie Hagel oder Gewitterschäden, aber eben jetzt auch Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser und Sturmflut, Lawinen, Schneedruck, Stürme, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen sollten gemeinsam versichert werden. Die Zusammenlegung garantiere die breitere Verteilung der Risiken. Eine solche Versicherung sollte zum einen die Nachfrage und das Angebot von Versicherungsschutz flächendeckend sicherstellen. Zum anderen geht es darum, dass die Menschen sich viel besser auf Naturkatastrophen vorbereiten und schützende Maßnahmen ergreifen.

2006 klang ihre Einschätzung, ob die Politik sich für diese Vorschläge offen zeigen würde, immer noch sehr pessimistisch und die Überschrift des damaligen Artikels von Wagner und Schwarze lautete: “Versicherungspflicht gegen Elementarschäden: Warum wir sie brauchen, aber nicht bekommen”.

 

Braucht es eine Versicherungspflicht?

Die „Jahrhunderthochwasser” wiederholten sich, es gab Überschwemmungen und Starkregen in Sachsen und in Bayern und im 2021 erschienenen Beitrag ging es den Forschern dann schon um die konkretere Ausgestaltung der Versicherungspflicht: „Die Meinungen darüber, wie die Versicherungsdichte erhöht werden sollte, gehen allerdings auseinander. Dabei werden Instrumente diskutiert, die auf freiwilliger Teilnahme [...] basieren oder auf staatlicher Regulierung bis hin zu einer Pflichtversicherung bei einem öffentlich-rechtlichen Monopolversicherer. Die letztlich politische Frage lautet: Braucht man eine Versicherungspflicht? Explizit nach einer möglichen Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden befragt, zeigt eine aktuelle Online-Bevölkerungsumfrage der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS 2021), dass sich rund 60 Prozent der Befragten eine solche Versicherung wünschen.”infoRaimund Schwarze und Gert G. Wagner, Modell einer zukunftsgerechten Naturgefahren-Absicherung für Deutschland  Wagner und Schwarze konstatierten politischen Handlungsbedarf. Den sahen auch die Bundesländer, aber noch 2024 wurde ihr Wunsch nach einer Elementarschadenversicherungspflicht abgelehnt.

 

Gert G. Wagner, ehemaliger Direktor des Sozio-oekonimischen Panel und Vorstandsvorsitzender der DIW Berlin von 2011-2013
© DIW Berlin

Marco Buschmann, Justizminister der Ampel-Regierung schob 2024 der Versicherungspflicht einen Riegel vor, mit der Begründung, dies verursache zu viel Bürokratie und die Versicherung sei in bestimmten Regionen gar nicht mehr bezahlbar.

Doch die jetzige Bundesregierung zeigt sich offener. Im Koalitionsvertrag 2025 heißt es: “Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert.”

Letztes Jahr ist Gert G. Wagner verstorben und kann nun nicht mehr miterleben, dass die Politik doch noch die Maßnahmen ergreifen möchte, für die er so lange gekämpft hatte.

Das Pflicht-Modell des Koalitionsvertrags soll mit einer Opt-Out-Lösung versehen werden, d.h. wer nicht möchte, dass sein Häusle gegen Überschwemmungen versichert ist, kann sich dagegen entscheiden, aber wer sich nicht explizit dagegen ausspricht, hat die Versicherung automatisch mit abgeschlossen.

Autorin: Anne Tilkorn

Publikationen zur Elementarschadenversicherung

100 JAHRE DIW BERLIN IN FÜNF EPOCHEN

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