Der Irrweg der Grundsicherung

Blog Marcel Fratzscher vom 20. Oktober 2025

Härtere Sanktionen, Leistungsentzug, weniger Vermögensschutz: Die neue Grundsicherung wird die Hoffnungen enttäuschen. Es drohen mehr Arbeitslose und höhere Kosten.

Viele setzen große Hoffnungen in die geplante Reform des Bürgergelds und die Umbenennung in Grundsicherung. Doch wird die neue Grundsicherung wirklich die Beschäftigung erhöhen, Kosten reduzieren und mehr Gerechtigkeit schaffen? Diese Hoffnungen dürften größtenteils enttäuscht werden. Die große Chance, die Grundsicherung klug und im Sinne aller neu aufzustellen, hat die Bundesregierung verpasst.

Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 17. Oktober 2025 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen.

Die Namensänderung vom Bürgergeld zur Grundsicherung soll offenbar einen Systemwechsel signalisieren. Dieser besteht aus drei zentralen Elementen, die den Kern der Reform ausmachen:

Erstens sollen schärfere Sanktionen mehr Menschen in Arbeit bringen. Jobcenter können künftig nicht nur die mehrfache Ablehnung von Jobangeboten, sondern auch das Versäumen von Terminen mit Leistungskürzungen sanktionieren. Diese Sanktionen können drastisch sein, bis hin zur kompletten Kürzung der finanziellen Leistungen, in einem letzten Schritt sogar inklusive der Wohnkosten.

Zweitens sollen die Verringerung des Schonvermögens – also der Ersparnisse, die Betroffene behalten dürfen – und ein schnellerer Umzug aus zu teuren Wohnungen zu finanziellen Einsparungen führen.

Drittens soll die Vermittlung in einen Job im Mittelpunkt stehen; die Priorität liegt damit auf der Beschäftigung, nicht auf der Qualifizierung. Die Hoffnung ist, dass dadurch mehr Menschen in Arbeit kommen und bleiben.

Doch wie effektiv werden diese Reformen tatsächlich sein? Können sie die gesetzten Ziele – zusätzliche Beschäftigung, Kostenreduktion und mehr Gerechtigkeit – wirklich erreichen?

Die neue Grundsicherung dürfte sich in Bezug auf die Beschäftigung eher kontraproduktiv erweisen. Zwar können Sanktionen beziehungsweise deren Androhung Betroffene kurzfristig dazu bewegen, besser zu kooperieren und schneller eine Arbeit aufzunehmen. In der Realität ist diese Beschäftigung jedoch häufig nur temporär, und viele Betroffene kehren schneller wieder in die Arbeitslosigkeit – und damit in die Grundsicherung – zurück. Auch der Vermittlungsvorrang könnte sich dadurch langfristig als nachteilig erweisen.

Ein Pyrrhussieg für die Gerechtigkeit

Die Gruppe derjenigen, die Jobangebote mehrfach ablehnen oder Termine systematisch versäumen, ist eine sehr kleine Minderheit. Die Gefahr ist jedoch groß, dass in der öffentlichen Debatte alle Betroffenen stigmatisiert werden – einschließlich der Mehrheit, die sich nach Kräften um Arbeit bemüht. Das erschwert die Arbeitsaufnahme, statt sie zu erleichtern. Kurzfristig könnten Sanktionen und Vermittlungsvorrang mehr Menschen in Arbeit bringen, langfristig ist jedoch eher das Gegenteil zu erwarten, wie zahlreiche Studien zeigen: steigende Arbeitslosigkeit und wachsende Zahlen von Grundsicherungsbeziehenden.

Auch bei den Kosten dürften Einsparungen gering ausfallen; im schlimmsten Fall könnten sogar zusätzliche Ausgaben entstehen. Die Reduzierung des Schonvermögens und der schnellere Umzug aus teuren Wohnungen werden wohl kaum nennenswerte Einsparungen bringen. Die Bundesregierung wird daher die versprochenen Milliarden nicht einsparen können. Das Gegenteil ist nötig: Die Jobcenter müssten finanziell besser ausgestattet werden, um mehr Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den Betroffenen und eine erfolgreiche Vermittlung zu haben.

Die geplante Reform ist auch in Bezug auf Gerechtigkeit ein Pyrrhussieg. Schafft sie wirklich mehr Gerechtigkeit, wenn arbeitende Menschen keinen Vorteil haben, während Arbeitslose stärkeren Sanktionen unterliegen und schneller aus ihren Wohnungen verdrängt werden können?

Eine weitere Schwäche der Reform dürfte die fehlende Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Sicherung des Existenzminimums sein. Zahlreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind in den kommenden Jahren zu erwarten. Wie in der Vergangenheit könnte das Gericht der Bundesregierung Grenzen bei den Sanktionsmöglichkeiten setzen und Teile der Reform zurückweisen. Dies würde die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und der Jobcenter beschädigen. 

Die Reform der Grundsicherung ist eine verpasste Chance, weil sie nicht die Maßnahmen enthält, die deutlich mehr Menschen in Arbeit bringen würden. Dafür müsste die Bundesregierung die Jobcenter finanziell besser ausstatten, um Qualifizierung und Vermittlung zu stärken. 

Außerdem müssten viele Hürden im sozialen Sicherungssystem abgebaut werden, damit sich Arbeit wieder mehr lohnt – insbesondere für die fast 800.000 sogenannten Aufstocker, also Beschäftigte, die trotz Arbeit zusätzliche Leistungen benötigen. Ihnen werden zu viele Hindernisse in den Weg gelegt, um mehr Stunden zu arbeiten und besser bezahlt zu werden.

Doch es gibt noch Hoffnung: Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Reform bietet die Möglichkeit, die skizzierten Risiken und negative Aspekte zu minimieren. In den Plänen der Bundesregierung sind Sanktionen und andere Maßnahmen nicht verpflichtend, die Jobcenter erhalten somit mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung. Sie zu stärken, wird daher entscheidend sein.

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