Eine kluge Rentenpolitik sollte niemals Klientelpolitik sein

Blog Marcel Fratzscher vom 15. Dezember 2025

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre koppeln. Doch zu einer klugen Reform gehören ganz andere Schritte.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas regt für die geplante Rentenreform an, das Renteneintrittsalter an die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu koppeln. Einige Ökonomen und Politikerinnen begrüßen den Vorschlag. Was auf den ersten Blick als fair erscheinen mag, entpuppt sich jedoch als Klientelpolitik und als Fortsetzung der Rente mit 63 in neuem Gewand. Die Lösungen liegen woanders.

Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 12. Dezember 2025 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen.

Nach dem Vorschlag von Bas sollen alle Menschen idealerweise gleich viele Jahre arbeiten, bevor sie die wohlverdiente Rente genießen können. Warum also darf ein Akademiker, der erst mit 28 Jahren ins Berufsleben startet, genauso früh in Rente gehen wie jemand, der bereits mit 15 die Schule verlässt, eine Lehre macht und so im Schnitt 13 Jahre länger in die Rentenkasse einzahlt—und häufig körperlich oder psychisch belastendere Tätigkeiten ausübt?

Vielen Leserinnen und Lesern mag dies logisch und fair erscheinen. Ähnlich argumentierte vor rund zehn Jahren die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, als sie die sogenannte Rente mit 63 durchsetzte. Sie ermöglicht es Menschen mit 45 Beitragsjahren, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Bas’ Vorschlag wäre insofern eine Fortsetzung und Ausweitung dieser Logik.

Doch die Fakten belegen etwas anderes: Wie eine Studie des DIW Berlin zeigt, ist die sogenannte Rente mit 63 keinesfalls eine Umverteilung von Reich zu Arm und von weniger zu stärker belasteten Beschäftigten, sondern das Gegenteil. Die deutlich größere Gruppe derer, die heute nicht auf 45 Beitragsjahre zum Renteneintritt kommt, sind nicht Akademiker, sondern Frauen, die wegen Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen längere Auszeiten haben und zudem häufig nur in Teilzeit arbeiten.

Belohnung für Beitragsjahre? Gibt es doch schon

Die Studie zeigt zudem, dass nicht die körperlich und psychisch stark belasteten Berufsgruppen am stärksten von der Rente mit 63 profitieren, sondern primär Beschäftigte mit vergleichsweise geringer Belastung. Menschen mit besonders anspruchsvollen Tätigkeiten – etwa in Gesundheit oder Pflege – erreichen aufgrund dieser Belastungen häufig gerade nicht 45 Jahre Erwerbstätigkeit.

Mit anderen Worten: Die Rente mit 63 ist eine Klientelpolitik zugunsten einer privilegierten Gruppe von Männern in der Industrie, die überdurchschnittlich gut bezahlt sind und eine geringere Arbeitsbelastung hatten. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Beitragsjahre würde erneut von Arm zu Reich, von Frauen zu Männern und von stärker zu weniger stark belasteten Berufsgruppen umverteilen.

Auch aus anderen Gründen greift das Argument der Fairness nicht: Die Belohnung für mehr Beitragsjahre besteht im deutschen Rentensystem bereits darin, dass diese zu einer höheren Rentenzahlung führen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine weitere Belohnung in Form eines früheren Renteneintrittsalters hinzukommen sollte.

Vier Grundpfeiler für eine Rentenreform

Neben der sozialen Umverteilung hat der Vorschlag weitere Schwächen. Er löst das Problem der Altersarmut nicht, sondern ignoriert gerade die Gruppe, die meist nicht auf 45 Beitragsjahre kommt. Auch das Fachkräfteproblem wird damit nicht gelöst, sondern eher verschärft – je nach Ausgestaltung der Regelung. Die Kosten der gesetzlichen Rente würden dadurch vermutlich nicht sinken, sondern eher steigen, wie das Beispiel der Rente mit 63 zeigt: Sie führte nicht zu einem höheren tatsächlichen Renteneintrittsalter, sondern ermöglichte einer bestimmten Gruppe einen früheren Renteneintritt.

Zudem ist der Vorschlag nur schwer umsetzbar: Wie lange soll eine Frau arbeiten, die im Alter von 65 Jahren lediglich beispielsweise 30 Beitragsjahre vorweisen kann, weil sie Zeit für Pflege und Kindererziehung aufgewendet hat? Wenn das Modell impliziert, dass alle die gleichen Beitragsjahre erreichen müssen, müssten viele Beschäftigte bis weit über 70 hinaus arbeiten.

Der Vorschlag der Bundesarbeitsministerin geht damit in die falsche Richtung. Dennoch hat er die wichtige Debatte über eine zukunftsfähige Rentenreform neu belebt. Eine Reform muss zwei übergeordnete Ziele erreichen: erstens eine auskömmliche gesetzliche Rente für alle gewährleisten und insbesondere die Altersarmut deutlich reduzieren — und dies ohne steigende Gesamtkosten und ohne eine noch stärkere Umverteilung von Jung zu Alt. Zweitens muss eine Reform zu mehr und nicht weniger Beschäftigung führen, um das wachsende Arbeitskräfteproblem nicht zu verschärfen, sondern zu lindern.

Stärker umverteilen

Wenn diese beiden Ziele im Mittelpunkt stehen sollen, dann sind vier grundlegende Reformen notwendig. Erstens muss das Renteneintrittsalter in Deutschland steigen und sinnvollerweise an die Veränderung der Lebenserwartung gebunden werden. Dänemark macht vor, wie dies funktionieren kann: Das Land hat eine Rente mit 70 beschlossen und will das Rentenalter künftig automatisch an die Lebenserwartung koppeln. 

Zweitens benötigen wir mehr Flexibilität beim tatsächlichen Renteneintritt – und nicht weniger, wie die Vorgabe einer fixen Beitragszeit nahelegt. Die Beschäftigungsfähigkeit – insbesondere die gesundheitliche – und nicht die bloße Länge der Beitragszeit sollte das zentrale Kriterium sein. Dafür müssen die vielen Hürden im Arbeitsmarkt für eine Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus abgebaut werden. Die große Mehrheit der Menschen ist beim Renteneintritt gesundheitlich und geistig fit, und viele würden länger arbeiten, wenn geeignete finanzielle und organisatorische Anreize bestünden.

Drittens sind bessere Prävention und eine höhere Erwerbsquote essenziell. Noch immer stehen vor allem Frauen enorme Hürden im Weg – von fehlender Kita- und Schulbetreuung über mangelnde Karrierechancen bis hin zum Ehegattensplitting und der Minijob-Regelung. Ähnliches gilt für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Eine höhere Erwerbsbeteiligung ist nicht nur für die Betroffenen der beste Schutz vor Altersarmut, sondern würde zugleich zu höheren Einnahmen in der Rentenkasse führen. Auch die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen hätte einen solchen Effekt.

Viertens muss die gesetzliche Rente zielgenauer werden und stärker umverteilen, denn ärmere Menschen haben eine deutlich geringere Lebenserwartung und beziehen die Rente daher kürzer. Das DIW Berlin hat hierzu zwei Vorschläge vorgelegt. Ein "Boomer-Soli" würde alle Einkommensarten – etwa Kapitalerträge oder Mieteinnahmen – einbeziehen und die obersten 20 Prozent stärker belasten, während die unteren 40 Prozent eine um bis zu zwölf Prozent höhere Rente erhielten. Dies wäre eines der wirksamsten Instrumente, um Altersarmut schnell zu reduzieren, ohne die jüngere Generation zusätzlich zu belasten. Die zweite Option ist eine Rentenpauschale, bei der künftige Rentenerhöhungen für alle denselben Euro-Betrag ausmachen, sodass Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten prozentual deutlich stärker profitieren.

Eine intensive Debatte über die Zukunft des deutschen Rentensystems ist notwendig und überfällig. Die Bundesregierung sollte der geplanten Rentenkommission weder Vorgaben machen noch Tabus auferlegen, sondern unabhängige Stimmen stärken, damit grundlegende Reformen möglich werden. Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Dauer der Erwerbstätigkeit sollte jedoch nicht dazugehören, denn sie wäre kontraproduktiv und würde vieles von dem verschärfen, was die Reformen eigentlich beheben sollen.

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