Pressemitteilung vom 16. Oktober 2024
Übergang vom nationalen zum europäischen Emissionshandel ab 2027 dürfte Preise für Kohlendioxid (CO2) deutlich erhöhen – Eine Klimaprämie kann die Belastungen durch die CO2-Bepreisung für die deutschen Haushalte deutlich mildern, wirkt aber regressiv – Klimaprämie sollte im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer bei höheren Einkommen abgeschmolzen werden
Eine automatisch und unbürokratisch an alle ausgezahlte einheitliche Pro-Kopf-Klimaprämie würde hohe CO2-Preise abfedern und sogar die Einkommensungleichheit reduzieren. Ärmere Haushalte bekämen zumeist mehr Geld zurück, als sie über höhere Energiepreise bezahlen. Allerdings gäbe es Härtefälle mit hohem Energieverbrauch, die per Saldo spürbar belastet würden. Ein Abschmelzen der Klimaprämie bei Haushalten mit höherem Einkommen, würde Mittel bereitstellen, um einkommensschwache Haushalte mit hohem Energieverbrauch zusätzlich zu entlasten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Mit der Überführung des nationalen Emissionshandels in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS2) ab 2027 dürften die Endverbrauchspreise für fossile Kraft- und Heizstoffe deutlich steigen. DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat für eine Studie, die gemeinsam mit Forscher*innen des Forums ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt wurde, berechnet, wie eine Klimaprämie die Belastungen durch die höheren Preise für Kohlendioxid (CO2) ausgleichen würde und wie man sie auf die unteren Einkommen konzentrieren könnte.
© DIW Berlin
Eine Klimaprämie nach dem Gießkannenprinzip in Höhe von 124,09 Euro würde zwar einkommensschwache Haushalte im Durchschnitt entlasten, aber nicht, wenn sie einen höheren Energieverbrauch haben. Ärmere Haushalte haben zumeist nicht die Möglichkeit, ihren Energiebedarf zu reduzieren, wenn sie beispielsweise in schlecht gedämmten Mietwohnungen leben. „Besser- und hochverdienende Haushalte sind in Relation zu ihren Einkommen weniger stark von der CO2-Bepreisung betroffen und haben zumeist mehr Möglichkeiten zur Vermeidung von fossilem Energieverbrauch“, sagt DIW-Studienautor Stefan Bach aus der Abteilung Staat.
In dem in der Studie vorgestellten Modell wird die Klimaprämie bei den mittleren Einkommensgruppen schrittweise abgeschmolzen: Die unteren 30 Prozent der Bevölkerung behalten die Klimaprämie unverändert, während sie bei den oberen 30 Prozent vollständig abgeschöpft wird. Da die Einkommensprüfung bei der Auszahlung zu aufwendig wäre, soll die Abschmelzung durch eine gesonderte Besteuerung bei der Lohn- und Einkommensteuer bürokratiearm umgesetzt werden.
„Bisher sind im Klima- und Transformationsfonds aber keine Spielräume für eine Klimaprämie vorgesehen“ Stefan Bach
Die dadurch freiwerdenden Mittel bei den Besser- und Hochverdienenden könnten für zusätzliche Hilfen und Förderprogramme zur Dekarbonisierung genutzt werden – insbesondere bei vulnerablen Haushalten mit niedrigen Einkommen und hohem Energieverbrauch. „Dies könnte dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz bei spürbaren CO2-Kostensteigerungen zu stärken und den gesellschaftlichen Rückhalt für eine ambitioniertere Klimaschutzpolitik abzusichern“, resümiert Stefan Bach. „Bisher sind im Klima- und Transformationsfonds aber keine Spielräume für eine Klimaprämie vorgesehen.“
Themen: Klimapolitik , Öffentliche Finanzen , Ungleichheit , Verbraucher