Blog Marcel Fratzscher vom 4. August 2025
Deutschland tut immer noch viel zu wenig, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Das ist auch ein wirtschaftliches Problem. Dabei ist längst klar, was sich ändern müsste.
Es ist eine traurige Realität, die immer noch zu wenig Beachtung findet: Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland ein systemisches Problem: Für 2023 erfasste das Bundeskriminalamt 360 Frauen und Mädchen, die aufgrund von Tötungsdelikten starben. Von diesen 360 wurden 247 der innerfamiliären Gewalt oder Partnerschaftsgewalt zugeordnet. Umgerechnet bedeutet das: An etwa zwei von drei Tagen wurde in Deutschland eine Frau in ihrem engsten privaten Umfeld getötet. Und obwohl die gesellschaftliche Debatte angestoßen ist, fehlt es doch in Politik, Medien und Gesellschaft an der nötigen Aufmerksamkeit und Entschlossenheit, dieser Gewalt wirksamer zu begegnen.
Während andere sicherheitspolitische Themen breite mediale und politische Resonanz erfahren, bleiben die Übergriffe auf Frauen und Mädchen, ihre psychischen und physischen Traumata, und die strukturellen Ursachen meist im Schatten. Dabei ist die Faktenlage eindeutig: Gewalt gegen Frauen ist nicht nur weitverbreitet – sie nimmt auch zu, mit verheerenden Folgen für die Betroffenen sowie Konsequenzen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.
Diese Kolumne von Anna Bindler und Marcel Fratzscher erschien am 1. August 2025 auf ZEIT ONLINE in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Wie Daten des Bundesbildungs- und Familienministeriums dokumentieren, wird etwa jede dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt – etwa jede vierte durch ihren Partner oder Ex-Partner. Eine Entwicklung ist besonders besorgniserregend, wie aus einer Kurzstudie des DIW Berlin hervorgeht: Die Zahl der polizeilich registrierten Fälle häuslicher Gewalt (ebenso die Zahl der Femizide) ist in den letzten Jahren gestiegen. Diese Gewalttaten finden im sozialen Nahraum statt – durch (Ex-)Partner oder Familienangehörige. Partnerschaftsgewalt macht dabei mit über 70 Prozent der Gewalttaten den Großteil aus. Es geht hier nicht um Einzelfälle oder "Beziehungstaten", sondern um strukturelle Probleme, die sich durch alle gesellschaftlichen Schichten ziehen.
Die Zahlen sind erschreckend, und doch zeigen sie nur einen Ausschnitt der Realität: das sogenannte Hellfeld, also die angezeigten und polizeilich erfassten Fälle. Studien legen nahe, dass das Dunkelfeld deutlich größer ist: Zahlreiche Betroffene suchen keine Hilfe – aus Angst, Scham oder mangelndem Vertrauen in staatliche Institutionen. Diese Barrieren zu beheben, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Es braucht einerseits mehr Aufmerksamkeit seitens Politik und Medien und andererseits Aufklärung, um unsere Gesellschaft stärker für das Thema zu sensibilisieren.
Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Es betrifft uns alle, aus unserer gesellschaftlichen Verantwortung heraus, aber auch aus ökonomischer Sicht. Frauen, die Gewalt erfahren, sind in deren Folge oft von Verlusten in Arbeitseinkommen und einer höheren Bedürftigkeit an Sozialleistungen betroffen, wie unsere DIW-Kurzstudie zeigt. Letztendlich können diese Auswirkungen auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe der Betroffenen haben und soziale Ungleichheiten entstehen lassen oder verfestigen.
Schätzungen zufolge belaufen sich die direkten und indirekten Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland (PDF) insgesamt auf rund 54 Milliarden Euro jährlich – bei Partnerschaftsgewalt auf rund 28 Milliarden Euro. Um die Dimensionen einzuordnen: Eine Summe von 54 Milliarden Euro entspricht knapp 11 Prozent des aktuellen Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025. Diese Kosten umfassen medizinische Behandlung, Arbeitsausfälle, Produktivitätsverluste, juristische Verfahren, Polizei- und Sozialleistungen sowie die Belastung von Kindern, die Zeugen oder Opfer häuslicher Gewalt werden. Die tatsächlichen Kosten dürften sogar noch höher liegen, da viele Fälle eben gar nicht erst gemeldet werden – aus Scham, aus Angst oder wegen fehlenden Vertrauens in staatliche Schutzmechanismen.
Seit dem 1. Februar 2023 gilt in Deutschland die völkerrechtlich bindende Istanbul-Konvention ohne Vorbehalte. Sie verpflichtet Deutschland, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen konsequent umzusetzen. Dafür braucht es ein entschlossenes Handeln der Politik. Erste Schritte sind gemacht, für eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention ist jedoch ein konsequenteres Vorgehen notwendig.
Anfang des Jahres hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet, das den Opferschutz stärkt. Kernelement ist ein vom Wohnort unabhängiger Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder. Das ist ein wichtiger Schritt, es warten aber zwei große Herausforderungen. Erstens: Um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, müssen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Stand heute ist das nicht der Fall. Laut der Frauenhaus-Statistik 2023 (PDF) fehlten 2023 über 14.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Es gilt nun, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und diese Lücken zu schließen.
Zweitens: Ab 2027 soll das Gesetz unter finanzieller Beteiligung des Bundes umgesetzt werden, ab 2032 – etwa sieben Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes und fast zehn Jahre nach dem vollständigen Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland – soll der Rechtsanspruch gelten. Gerade in Zeiten knapper Haushalte wird es wichtig sein, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen nachhaltig zu sichern und zu priorisieren. Das betrifft die Bereitstellung der Infrastruktur – aber auch die finanzielle Unterstützung der Opfer. Die Frauenhaus-Statistik 2023 zeigt auch hier Aufholbedarf: 28 Prozent der Frauen in den Frauenhäusern mussten ihren Aufenthalt teilweise oder ganz selbst zahlen, mit Kosten von 10 bis 150 Euro pro Tag und Person.
Eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Dabei geht es unter anderem um die Einführung von elektronischen Fußfesseln für gewalttätige Männer, wie aktuell auf der Innenministerkonferenz (PDF) diskutiert und teilweise von einzelnen Bundesländern schon eingeführt. Gerade die Einführung nach spanischem Modell, bei dem Opfer und Polizei informiert werden, wenn Täter Opfern zu nahe kommen, ist vielversprechend, setzt aber seitens der Opfer Vertrauen in die Institutionen voraus. Die technologische Überwachung sollte eingebettet werden in ein Gesamtkonzept, das Prävention und soziale Unterstützung stärkt – über die auch diskutierten sozialen Trainingskurse für Täter hinaus.
Ein solches Gesamtkonzept sollte aus Strafverfolgung, Prävention und Opferschutz bestehen. Der effektivste Schutz von Frauen besteht dabei in der Prävention – hier braucht es zum Teil einen politischen Paradigmenwechsel, um Prävention und Opferschutz zu priorisieren und langfristige strukturelle Veränderungen in den Mittelpunkt zu rücken. Gewaltprävention sollte früh ansetzen, zum Beispiel in Form von Bildungsangeboten zu Gleichstellung, Konfliktlösung und sexualisierter Gewalt. Eine große Herausforderung wird es sein, bei Opfern von häuslicher Gewalt Vertrauen in die Institutionen zu stärken, damit mehr Betroffene sich an Polizei, Justiz und Beratungsstellen wenden. Strafverfolgung sollte dafür den Opferschutz mitdenken, zum Beispiel durch verstärkte Ausbildung oder Spezialisierung von Polizei und Justiz im Bereich häuslicher Gewalt.
Themen: Gender , Gesundheit , Kriminalität , Öffentliche Finanzen