Blog Marcel Fratzscher vom 17. November 2025
Milliardenerbschaften bleiben oft steuerfrei. Eine Reform der Erbschaftsteuer erfordert keine Revolution, aber gezielte Veränderungen für mehr Fairness und Effizienz.
Die Debatte über die Erbschaftsteuer flammt alle paar Jahre wieder auf – meist wenn das Bundesverfassungsgericht droht, das nächste Loch in das ohnehin löchrige Regelwerk zu reißen. Schnell fordern manche eine grundlegende Reform, andere eine Abschaffung der Steuer und wieder andere eine Erhöhung der Sätze. Wer genauer hinschaut, erkennt: Eine Revolution braucht es nicht: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht funktioniert im Kern. Korrigiert werden muss dort, wo es sich zugunsten weniger sehr Reicher verbogen hat.
Diese Kolumne von Marcel Fratzscher erschien am 17. November 2025 in der ZEIT in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen.
Während Normalbürger für die geerbte Eigentumswohnung in München oder das Elternhaus im Speckgürtel längst Erbschaftsteuer zahlen, bleiben Milliardenerbschaften in Unternehmensanteilen oder über komplizierte Familienstiftungen oft vollständig steuerfrei. Das ist nicht nur ungerecht, sondern ökonomisch ineffizient. Es verzerrt die Vermögensverteilung und untergräbt die Akzeptanz einer Steuer, die eigentlich die Chancengleichheit stärken soll.
Das Prinzip ist richtig: Besteuert wird nicht Leistung, sondern Zufall. Niemand sucht sich seine Eltern aus, niemand erarbeitet sich seine Erbschaft. Wenn aber ein Prozent der Haushalte fast ein Drittel des gesamten Vermögens hält und jährlich dreistellige Milliardenbeträge vererbt oder verschenkt werden, dann entscheidet Erben oft mehr über Lebenswege als Bildung oder Fleiß. Denn mehr als die Hälfte aller privaten Vermögen (PDF) in Deutschland heute wurde geerbt und nicht selbst erarbeitet.
Laut unseren Erhebungen am DIW Berlin werden in Deutschland jährlich Vermögen von rund 300 bis 400 Milliarden Euro übertragen. Doch nur ein gutes Viertel davon taucht überhaupt in der Steuerstatistik auf. Der Rest bleibt steuerfrei – meist wegen hoher Freibeträge oder großzügiger Ausnahmen. So beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro, für Ehepartner 500.000 Euro. Und wer clever genug ist, kann Vermögen über Jahrzehnte verteilt immer wieder steuerfrei verschenken.
Noch gravierender sind die Ausnahmen für Unternehmensvermögen. Wer ein Familienunternehmen erbt, kann 85 oder sogar 100 Prozent des Wertes steuerfrei erhalten – unter Bedingungen, die in der Praxis leicht zu erfüllen sind. Solche begünstigten Unternehmensübertragungen machen rund 30 Milliarden Euro pro Jahr aus. Dem Staat entgehen Milliarden, während die Vermögenskonzentration zunimmt.
Die jüngste DIW-Simulationsstudie zeigt, wie stark diese Begünstigungen wirken. Würde man allein die Steuervergünstigungen für Unternehmen und vermietete Immobilien streichen, würde das Steueraufkommen um rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent steigen. Fast 80 Prozent dieser Mehreinnahmen kämen von Übertragungen ab fünf Millionen Euro – also von den wirklich großen Erbschaften. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde nur um gut vier Prozent steigen. Das widerlegt die Erzählung, die Erbschaftsteuer erdrücke den Mittelstand.
Auch Liquiditätsängste lassen sich entkräften: Selbst ohne Vergünstigungen ließe sich die Steuerlast durch Stundungen oder Verrentungen über zehn bis fünfzehn Jahre aus laufenden Erträgen tragen – ohne Engpässe oder Arbeitsplatzverluste. Im Modell liegt die durchschnittliche Belastung bei Verrentung über 15 Jahre und 1,8 Prozent Zins bei kaum mehr als einem bis zwei Prozent des jährlichen Unternehmensgewinns.
Damit wäre sichergestellt, dass kein gesundes Familienunternehmen allein wegen der Steuer verkauft werden müsste – ein oft bemühtes, aber empirisch kaum belegtes Argument gegen jede Reform.
Fakt ist: Nur etwa elf Prozent aller Erbenden zahlen überhaupt Erbschaftsteuer. Die Mehrheit der Bevölkerung erbt wenig oder gar nichts, und selbst mittlere Erbschaften bleiben meist unter den Freibeträgen. Das ist sozialpolitisch akzeptabel – aber nur, wenn die obersten Vermögensgruppen tatsächlich ihren Anteil leisten. Heute ist das Gegenteil der Fall: je reicher die Erbschaft, desto geringer der effektive Steuersatz. Ab etwa 300 Millionen Euro wird fast gar keine Steuer mehr fällig, weil das Vermögen fast vollständig als Betriebsvermögen gilt. Das ist regressiv und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
So entsteht eine Erbengesellschaft, in der sich Vermögen über Generationen verfestigt. Wer in Deutschland geboren wird, hat nach Berechnungen des DIW Berlin heute eine etwa 50-fach höhere Chance auf ein Millionenvermögen, wenn die Eltern wohlhabend sind. Die Erbschaftsteuer könnte diesen Trend dämpfen – wenn sie nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt wäre.
Sinnvoll ist ein zweiter Schritt bei den Schenkungen: Heute kann derselbe Begünstigte alle zehn Jahre erneut steuerfrei beschenkt werden. Das begünstigt vor allem sehr Vermögende, die ihr Geld schon zu Lebzeiten portionsweise übertragen. Klug wäre, Freibeträge über die gesamte Lebenszeit einer Person zu kumulieren. Das vereinfacht die Steuer, verhindert Missbrauch und entlastet normale Erbfälle.
Ein einheitlicher Lebensfreibetrag von einer Million Euro – wie in den DIW-Simulationen getestet – würde die Zahl der Steuerzahlenden um 90 Prozent senken, ohne die Einnahmen nennenswert zu verringern. Denn die Mehreinnahmen stammen ohnehin fast ausschließlich von großen Unternehmensübertragungen.
Die Lehre ist klar: Wir brauchen keine neue Erbschaftsteuer, sondern eine ehrliche. Keine großen Systembrüche – sondern die Abschaffung der Ausnahmen für sehr große Erbschaften, insbesondere bei Unternehmen. Zugleich sollten Stundungsregeln gesetzlich festgeschrieben werden, damit Steuerzahlungen über viele Jahre gestreckt werden können. Damit ließe sich der Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit lösen.
Das heutige System benachteiligt sogar kleine und mittlere Firmen indirekt, weil es große Vermögen überproportional entlastet. Eine vereinfachte, transparente und verfassungsfeste Erbschaftsteuer stärkt den Mittelstand, statt ihn zu gefährden. Oft heißt es, eine höhere Erbschaftsteuer schade der Wirtschaft. Das Gegenteil ist plausibel: Wer geerbten Reichtum moderat besteuert, stärkt Chancengleichheit, lenkt Kapital in produktive Investitionen und erhöht die Akzeptanz eines Systems, das Leistung belohnen soll.
Themen: Steuern , Ungleichheit , Unternehmen